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„Wenige Disziplinarverfahren“

Landesrätin Waltraud Deeg

Personal-Landesrätin Waltraud Deeg über den Umgang beim Land mit privaten Tätigkeiten während der Arbeitszeit.

TAGESZEITUNG Online: Frau Deeg, in der Gemeinde Bozen sorgt ein Rundschreiben für Aufregung, das Beamte zum Stempeln verpflichtet, wenn sie ihr privates Smartphone benutzen, für Aufregung. Wie ist das beim Land geregelt?

Waltraud Deeg: Seit 2014 gibt es den Verhaltenskodex für Landesbeamte, dieser regelt zwar die Rechte und Pflichten der Beamten, konzentriert sich dabei aber besonders auf den Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern. Es ist ein sehr umfangreiches Dokument, daher habe ich jetzt nicht mehr genau im Kopf, ob es spezielle Regeln für den Umgang mit sozialen Netzwerken und Smartphones gibt.

Muss ein Landesbeamter eigens stempeln, wenn er seine persönlichen WhatsApp-Nachrichten beantworten, oder einen Anruf entgegennehmen will?

Sobald man das Gebäude verlässt, zum Beispiel für eine Zigarettenpause, oder eine Kaffeepause, dann muss man stempeln. Die Richtlinien in diesen Fällen sind sehr streng. Meines Wissens wird in den Landesämtern aber nicht gestempelt, wenn man kurz mal sein Smartphone checkt. Schließlich ergibt sich das manchmal während der Arbeitszeit.

Gibt es spezielle Internetseiten, die auf Dienstcomputern des Landes gesperrt sind?

Ja, sicherlich. Spezielle Internetseiten sind auf den Landescomputern gesperrt – welche genau weiß ich leider nicht. Dies obliegt dem zuständigen Verantwortlichen der Kontrollstruktur.

Gab es in der Vergangenheit Vorfälle, bei denen private Tätigkeiten während der Arbeitszeit geahndet wurden?

Grundsätzlich ist es so: Wenn von einer Seite – ob vom Vorgesetztem, oder vom Angestelltem – ein Hinweis kommt, dann wird dieser immer kontrolliert. Jedem Hinweis wird im Rahmen des Kontrollierbaren nachgegangen. Natürlich kann es ab und zu zu einem Disziplinarverfahren kommen. Aber in den letzten 30 Jahren hatten wir sehr wenige Fälle, man kann sie an einer Hand abzählen, bei denen es zu einem schwerwiegenden Missbrauch kam. Letztendlich kam es in diesen Fällen auch zur Entlassung.

Werden Kontrollen durchgeführt, sprich Kontrolle des Stempelns und des Browserverlaufs, sowie die Überwachung der Smartphone-Nutzung?

Das Stempeln wird natürlich sehr strikt kontrolliert, Monitoring hat man drauf. So weit ich weiß, ist man in den Landesämtern sehr gewissenhaft. Auch die Internetzugriffe auf soziale Medien und Online-Foren werden immer kontrolliert, denn es gibt hier klare Vorgaben. Was die Smartphone-Nutzung angeht, so wüsste ich nicht, wie man so etwas kontrollieren soll.

Interview: Julian Righetti

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