Du befindest dich hier: Home » News » Was dürfen Beamte?

Was dürfen Beamte?

Dürfen Beamte während der Dienstzeit private Telefonate führen und Facebook-Einträge checken? Ein Rundschreiben der Gemeinde Bozen sorgt für Aufregung. Beim Land ist man da weniger streng.

Von Julian Righetti

Die Beamten im Bozner Rathaus sind höchst verunsichert. Verunsichert durch ein Rundschreiben von Vizegeneralsekretär Johann Neumair mit dem Betreff „Verhaltensregeln“. Laut Rundschreiben besteht für die Erledigung von „privaten Angelegenheiten“ während der Dienstzeit Stempelpflicht. Unter Androhung eines Disziplinarverfahrens und einer Strafanzeige

Bisher wurde das Rundschreiben vom Personal so aufgefasst, dass auch die Verwendung des eigenen Smartphones während der Dienstzeit als „private Angelegenheiten“ gelten. Wer also ein privates Telefonat führt oder Facebook-Einträge checkt, verstößt gegen die Verhaltensregeln.

Am 1. August wird im Bozner Rathaus deshalb die „kurze Freistellung“ eingeführt, eine maximal zehnminütige private Abwesenheit, die eigens gestempelt werden muss. Die Abwesenheit wird von der Dienstzeit abgezogen (siehe eigenen Kasten). Gedacht ist die Neuerung für Zigarettenpausen und für alle anderen „privaten Angelegenheiten“.

Wie wird das Thema bei der Südtiroler Landesverwaltung gehandhabt? Dort gilt seit 2014 ein sogenannter Verhaltenskodex für das Landespersonal (Beschluss der Landesregierung Nr. 938 vom 29. Juli 2014)

Unter der Rubrik „die Sicherheit im Bereich Informatik“ steht dort einzig: „Alle informationstechnischen Instrumente der Verwaltung, gleich, ob es sich um Software oder Hardware handelt, sind ausschließlich für dienstliche Zwecke zu verwenden. Persönliche Geräte dürfen Beamte nur mit Genehmigung an das Netzwerk anschließen, dasselbe gilt für das Herunterladen von Programmen.

Ähnlich steht das auch im jüngsten Rundschreiben der Gemeinde Bozen. Mit einer aktuellen Präzisierung: „Es ist untersagt, sich mit sozialen Netzwerken aus nicht institutionellen Gründen zu verbinden“. Internetseiten anzuwählen, die nicht mit der Arbeitstätigkeit zusammenhängen, ist ebenfalls verboten. Laut Personal-Landesrätin Waltraud Deeg wird das auch beim Land immer wieder kontrolliert, aber offenbar in den einzelnen Abteilungen unterschiedlich gehandhabt.

Was die Verwendung von privaten Smartphones während der Arbeitszeit ist, scheint man bei der Landesverwaltung weniger streng zu sein. Laut Deeg lasse sich das schwer kontrollieren.

Unübersehbar ist aber, dass sich das Arbeitsverhalten der Beamten seit der massenhaften Verbreitung des Smartphones erheblich verändert hat. Beinahe jeder trägt seinen persönlichen Computer, zu dem das Handy inzwischen geworden ist, ständig mit sich herum. Ständig gehen E-Mails und WhatsApp-Meldungen ein.

Die Frage: Liest sie ein Beamter während der Dienstzeit, stiehlt er seinem Dienstgeber damit Arbeitszeit? Oder, anders formuliert: Ist er durch sein Smartphone derart abgelenkt, dass er seine Dienstpflichten vergisst?

In der Gemeinde Bozen hat man diesbezüglich einen harten Kurs eingeschlagen, auch wenn eine Präzisierung zum jüngsten Rundschreiben aussteht. Die Verunsicherung ist jedenfalls, angesichts der oben beschriebenen veränderten Kommunikationsgewohnheiten groß.

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen