Du befindest dich hier: Home » News » Marthas Forderung

Marthas Forderung

Foto: 123RF

In Sachen Glücksspiel hat Landesrätin Martha Stocker am Donnerstag in Rom bei der Staat-Regionen-Konferenz auf eine restriktive Regelung gepocht.

Das Glücksspiel und mögliche Maßnahmen zu dessen Einschränkung standen am Donnerstag im Mittelpunkt der Staat-Regionen-Konferenz in Rom. Diskutiert wurde über einen Vereinbarungsentwurf, der die Spielstätten (Bars, Gaststätten, Tabakwarenhandlungen) definiert und deren Verteilung begrenzt, um der Spielsucht entgegenzuwirken. Die Vereinbarung soll in der Folge von Regierung, Regionen und Lokalkörperschaften unterzeichnet werden.

Südtirol war bei der Sitzung in Rom durch Landesrätin Martha Stocker vertreten. Sie bekräftigte einmal mehr den Standpunkt der Landesregierung für eine restriktive Handhabe des Glücksspiels, eine Beschränkung der Spielstättenanzahl und der Spielzeiten: „Für uns steht der Schutz der Gesundheit im Mittelpunkt“, betonte die Landesrätin.

Jugendliche beispielsweise gelte es besonders zu schützen, aber auch suchtgefährdete Menschen oder Menschen in Krisensituationen.

Eine endgültige Entscheidung über die gesamtstaatliche Vereinbarung zwischen Regierung, Regionen und Lokalkörperschaften zum Glücksspiel soll im September fallen. „Es war wichtig, dass wir unseren Standpunkt heute erneut klar kundgetan haben“, bekräftigt Landesrätin Stocker, „die Regierung ihrerseits hat angekündigt, die Anzahl der Spielautomaten auf gesamtstaatlicher Ebene im Laufe der kommenden drei Jahre um 30 Prozent verringern zu wollen.“

Im vergangenen Jahr flossen aus dem Glücksspiel 10,5 Milliarden Euro in die Staatskassen, von denen mit 5,8 Milliarden Euro mehr als die Hälfte aus dem Bereich der Spielautomaten und elektronischen Glücksspiele stammte. Parallel dazu steigt die Spielsucht italienweit, aber auch in Südtirol an.

Um der Spielsucht entgegenzuwirken, hatte das Land mit eigenem Gesetz bestimmte Zonen, darunter beispielsweise Bereiche in Schulnähe, als sensible Zonen ausgewiesen und bestimmt, dass im Umkreis von 300 Metern der Betrieb von Spielhallen und ähnlichem nicht gestattet ist. Diese einschränkenden Bestimmungen will Südtirol auch Rom gegenüber verteidigen.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen