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Nachtragshaushalt genehmigt

Mit dem am Freitag vom Landtag genehmigten Haushalt kann die Landesregierung alle ihre für 2017 geplanten Vorhaben finanzieren. Die Neuerungen.

„Genau wie angekündigt, gibt uns der nun im Landtag verabschiedete Nachtragshaushalt die Mittel in die Hand, um unsere Jahresprogramme 2017 in den verschiedensten Sektoren – von der Wirtschaft über die Bauprogramme bis hin zu Bildung, Sozial- und Gesundheitswesen – vollständig umzusetzen“, erklärte Landeshauptmann und Finanzlandesrat Arno Kompatscher am Freitag nach der Endabstimmung.

Der Nachtragshaushalt 2017 umfasst 195 Millionen Euro. Beim Großteil der Mittel handelt es sich um Überschüsse aus dem vorjährigen Haushalt. Es sind dies genau 129 Millionen Euro.

„Wie versprochen, wird der Rotationsfonds für Wirtschaft und Tourismus aus dem Nachtragshaushalt gespeist“, betont der Landeshauptmann, „57 Millionen Euro sind dafür vorgesehen.“

Knapp 40 Millionen Euro wird das Land in den strategischen Regionalfonds zurückzahlen. „Es handelt sich dabei um regionale Mittel, die wir für Investitionen genutzt haben, was der Rechnungshof beanstandet hat“, präzisierte Kompatscher, „daher zahlen wir sie an die Region zurück. Allerdings werden wir diese regionalen Mittel 2018 für die Bezahlung des jährlichen Beitrags zur Tilgung der Staatsschulden nutzen. Der Landeshaushalt 2018 wird damit um eine Ausgabe von 40 Millionen Euro entlastet.“

Mit 68 Millionen Euro erscheine der Reservefonds im Nachtragshaushalt gut ausgestattet. „Es handelt sich dabei um eine haushaltstechnische Maßnahme“, erläutert der Finanzlandesrat, „wobei die Verwendung eines Großteils dieser Mittel schon feststeht.“

So sollen 15 Millionen Euro für den Ausbau des Breitbandnetzes, die Verlegung von Glasfaserkabel und die Errichtung der Pop verwendet werden, elf Millionen Euro sind für die Finanzierung der Freien Universität Bozen in Erfüllung der Leistungsvereinbarung vorgesehen. In den Ausbau des Biathlonzentrums Antholz will das Land 2,7 Millionen Euro aus dem Nachtragshaushalt 2017 investieren und weitere 2,5 Millionen Euro werden für die Gehaltsanhebungen des neuen Bereichsübergreifenden Vertrags benötigt.

Mit dem Nachtragshaushalt hat der Landtag am Freitag auch das Finanzgesetz genehmigt. „Leider war es auch diesmal wieder notwendig, das Gesetz für dringende gesetzgeberische Maßnahmen zu nutzen“, so der Landeshauptmann.

Dazu gehören unter anderen die Maßnahmen zur wohnortnahen Gesundheitsversorgung, sprich die Umsetzung des neuen Zusatzvertrags für die Hausärzte, die Neuregelung der (Mineral-)Wassergebühren, die Sanierung geschlossener Abfalldeponien, die Neuordnung der Schulämter, die Gleichstellung der Berufsschuldirektoren mit den anderen Schuldirektoren, die Schaffung neuer Stellen für Integrationsmitarbeiter an den Schulen sowie die frühzeitige Schuldentilgung der Therme Meran.

Mit dem Nachtragshaushalt wurden die gesetzlichen Grundlagen für Verbesserungen im Familienbereich gelegt: den Übergang des regionalen Familiengeldes ans Land ab 1. Jänner 2018, die Verlängerung der Tarifbegünstigung in den Einrichtungen der Kleinkindbetreuung aus gesundheitlichen Gründen und die Verkleinerung der Gruppengrößen in Kindertagesstätten und Kinderhorten.

„Mit diesen Neuerungen gelingt es uns, die Familien im Alltag zu entlasten, sie noch besser in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen und eine hohe Qualität in der Kleinkindbetreuung zu garantieren“, betont Familienlandesrätin Waltraud Deeg. Auf ihren Vorschlag hin hat die Landesregierung die Gesetzesartikel in den Nachtragshaushalt eingebracht.

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