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Immer im Dienst

Rund 50 Vorarbeiter des Landesstraßendienstes nehmen ihr Dienstfahrzeug mit nach Hause. So könne man Zeit und Kosten sparen, heißt es beim Land. Warum diese Regelung für viel Unmut sorgt.

von Silke Hinterwaldner

Die Dienstfahrzeuge der Politiker sind ständig im Fokus der Aufmerksamkeit, nicht nur in Rom, sondern auch in Bozen. Früher wurde der Wagen – mit oder ohne Chauffeur – anstandslos auch am Wochenende oder nach Ende der offiziellen Termine gern genutzt. Nach langen Diskussionen darum, welche Unkosten dadurch der öffentlichen Hand entstehen, hat man auch in Südtirol versucht, diesem Missbrauch einen Riegel vorzuschieben. Weniger Dienstfahrzeuge, weniger Chauffeure, weniger Spesen.

Aber nicht nur die Politiker und ihre eleganten Karossen sollten genau unter die Lupe genommen werden: Außerhalb davon gibt es zahllose Bereiche und Autos, die in dieselbe Kategorie fallen, auch wenn sie weniger Aufmerksamkeit erregen.

Nach der Debatte um die Nutzung der Dienstfahrzeuge hat man auch im Straßendienst des Landes die Zügel gestrafft. Konnte früher im Grunde fast jeder Straßenarbeiter mit dem Fiat Panda seines Arbeitgebers den Heimweg antreten und ihn dann in der eigenen Garage parken, wurde danach festgelegt, dass die Dienstfahrzeuge nach der Arbeitszeit in der Zentrale geparkt werden müssen. Von dort aus geht es dann mit dem eigenen Auto ab nach Hause.

So hat man unterbunden, dass das Dienstfahrzeug auch für Einkaufsfahrten, einen Ausflug oder einen Abstecher ins Dorfgasthaus genutzt werden kann.

Aber eine Sparte von Angestellten des Landesstraßendienstes ist von dieser Regelung ausgeklammert. In sechs Unterbezirken arbeiten insgesamt rund 50 Hauptstraßenwärter, im Volksmund Vorarbeiter genannt. Sie dürfen auch heute noch ihr Dienstfahrzeug nach Hause nehmen – das hat den Nachteil, dass nicht immer kontrolliert werden kann, welche Fahrten mit diesem Auto tatsächlich unternommen werden.

Es hat aber auch den Vorteil, dass diese Angestellten beispielsweise nach einem Unfall oder einem Steinschlag direkt und schnell vor Ort sein können.

„Natürlich“, sagt Philipp Sicher, geschäftsführender Direktor in der Abteilung Straßendienst, „darf auch der Vorarbeiter das Dienstfahrzeug nicht für private Zwecke nutzen.“ Sicher leitet auch den Straßendienst Burggrafenamt und ist damit direkt im Kontakt mit der Materie.

„Eine interne Auslegung besagt“, erklärt er, „dass ein Vorarbeiter eigentlich ständig in Bereitschaft ist.“ So scheint es in seinen Augen nur logisch, dass diese Angestellten in führender Funktion auch mit dem Dienstfahrzeug unterwegs sind: nur auf diese Weise sei es möglich, dass die Hauptstraßenwärter schnell und ohne Umweg am Unfallort sein können.

„Das“, sagt Sicher weiter, „hat zum einen den Vorteil, dass man Zeit spart und zum anderen können so durch weniger Umwege auch Kosten gespart werden.“ Außerdem wohne der Großteil der Arbeiter ohnehin im eigenen Unterbezirk, was bedeutet, dass die Fahrten vom Wohnort in die Zentrale oder vom Wohnort an einen Einsatzort nur wenige Kilometer weit sind.

Der Vorarbeiter habe denn auch die Pflicht, das Dienstfahrzeug zu Hause in einer passenden Garage abzustellen und es dort zu lassen, bis entweder tatsächlich der Ernstfall eintritt und er schnell losmuss oder bis seine offizielle Arbeitszeit wieder beginnt. Philipp Sicher würde all diese Regelungen auf jeden Fall nicht in Frage stellen.

Umgekehrt aber ärgern sich viele andere Bedienstete des Landesstraßendienstes, die nicht in den Genuss dieser Regelung kommen, über den Umgang mancher Vorarbeiter mit den Dienstfahrzeugen: Der eine darf zum Mittagessen nach Hause fahren, der andere kehrt auf der Heimfahrt immer auf ein Bier im Dorfgasthaus zu und wieder ein anderer fährt jede Woche am Samstag Vormittag mit dem Panda in den Supermarkt zum Einkaufen.

Auch wenn man sicherlich nicht allen Vorarbeitern vorwerfen kann, dass sie ihr Dienstfahrzeug für private Zwecke verwenden, sorgen derlei Vorfälle immer wieder für Unmut bei den anderen Bediensteten.

Für letztere ist es längst selbstverständlich, dass sie mit ihrem privaten Pkw erst in die Zentrale müssen, um dort das Dienstfahrzeug abzuholen, sobald sie zu einer Unfallstelle ausrücken müssen. Das bringt manchmal mit sich, dass auch sie vor dem Einsatzort im Stau stehen. Dieser Umweg bleibt den Hautstraßenwärtern mit ihrem eigenen Dienstfahrzeug erspart.

„Man kann nicht viel tun, um das zu vermeiden“, sagt Philipp Sicher, „wir sind schließlich keine Blaulichtorganisation.“ Weder auf das Privatfahrzeug noch auf den Dienstwagen darf eine blinkende Sirene gesetzt werden – so muss man in den meisten Fällen ohnehin im Stau ausharren. Mit etwas Glück kann man auf einer gesperrten Straße höchstens mit dem Dienstfahrzeug auf der Gegenfahrbahn an der Autokolonne vorbeifahren. Für den kleinen Angestellten im eigenen Wagen gilt das freilich nicht.

„Wir arbeiten sehr effizient“, sagt Abteilungsleiter Sicher trotz allem, „auch wenn ich nicht gänzlich ausschließen kann, dass es Missbrauch gibt.“

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