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Impfdekret genehmigt

Der Senat hat das Impfdekret mit breiter Mehrheit verabschiedet. Der Großteil der Änderungswünsche des Südtiroler Landtags wurde berücksichtigt.

Am Donnerstagvormittag hat der Senat den Gesetzentwurf zur Umwandlung des Impfdekrets der Gesundheitsministerin Beatrice Lorenzin mit einer breiten Mehrheit (171 dafür, 63 dagegen, 19 Enthaltungen) genehmigt.

Die Südtiroler Senatoren Karl Zeller, Hans Berger und Francesco Palermo erklären:

„Es ist uns gelungen, gemeinsam mit den Kollegen anderer Parteien, wesentliche Verbesserungen am Dekret zu erreichen, wie die Reduzierung der Pflichtimpfungen von zwölf auf zehn, die Streichung der Meldepflicht an die Staatsanwaltschaft beim Jugendgericht, die Reduzierung der Verwaltungsstrafe von ursprünglich 500 bis 7.500 Euro auf 100 bis 500 Euro, die Einführung eines Informationsgespräch vor Verhängung von Sanktionen und die Schutzklausel für die Autonomie.“

Letztere erlaube zwar keine Reduzierung der Zahl der Pflichtimpfungen, da dieser Punkt als Mindeststandard zum Schutz der öffentlichen Gesundheit gemäß Autonomiestatut (Grenzen der autonomen Gesetzgebung) bindend sei, doch bleibe dem Land Handlungsspielraum – etwa für organisatorische Fragen, Verwaltungsabläufe usw.

Damit seien die meisten der vom Südtiroler Landtag am 7. Juni 2017 geforderten Forderungen berücksichtigt worden. „Der Südtiroler Landtag hat sich nämlich nicht – anders als vielfach behauptet – gegen die Impfpflicht und gegen jede Art von Sanktionen ausgesprochen“, erklären Zeller, Berger und Palermo.

Der Landtag habe lediglich die Streichung des „Zulassungsverbots in Kinderhorten und Kindergärten, der drastischen Erhöhung der Bußgelder und der Einschaltung des Jugendgerichts samt eventueller Folgemaßnahmen bis hin zum Entzug der elterlichen Sorgerechte“ verlangt. Diese Punkte sollten laut Südtiroler Landtag durch andere geeignete Maßnahmen ersetzt werden, „welche die Einhaltung der Impfvorgaben der WHO  für einen effizienten Schutz vor gefährlichen Infektionskrankheiten gewährleisten“.

„Wie oben angeführt, sind all diese Punkte, mit Ausnahme des Zulassungsverbots in Kinderhorten und Kindergärten, das aufrecht bleibt, im Senat angenommen worden, insbesondere wurde auch von einer drastischen Erhöhung der Bußgelder Abstand genommen und auf ein ähnliches Ausmaß festgelegt, wie es für die Pflichtimpfungen seit den 60er-Jahren vorgesehen war – wenngleich diese Strafen vielfach nicht mehr verhängt wurden“, so die drei Senatoren.

Zeller, Berger und Palermo sagen weiters:

„Es gibt hier zweifelsohne ein Spannungsfeld zwischen individuellen Rechten (Elternrecht) und dem kollektiven Grundrecht auf Gesundheitsschutz. Leider kann hier das individuelle Recht nicht uneingeschränkt geschützt werden, ohne das Recht auf Gesundheitsschutz der anderen Mitbürger in Mitleidenschaft zu ziehen. Wir können die Bedenken einiger Mitbürger gegenüber der Impfpflicht verstehen, sind aber der Meinung, dass dem Schutz vor Gesundheitsrisiken der gesamten Bevölkerung Vorrang zu gewähren ist.

Niemand von uns ist Mediziner oder Impfexperte, aber wir vertrauen den Aussagen der herrschenden medizinischen Lehre, der Weltgesundheitsorganisation und der zuständigen medizinischen Dienste des Landes Südtirol, die unisono der Meinung sind, dass die Impfquote angehoben werden muss, um weiterhin den Schutz der Bevölkerung vor vielen, bereits ausgerottet geglaubten Krankheiten zu garantieren.

In letzter Zeit sind in Italien etwa wieder viele Fälle von Masern (mehrere Tausend) aufgetreten, die für einige Erkrankte, die nicht geimpft waren oder nicht geimpft werden konnten, schwerwiegende Folgen nach sich gezogen haben. Nicht zuletzt deshalb planen auch andere europäische Staaten wie Frankreich und Deutschland die Wiedereinführung der Impfpflicht, um die Durchimpfungsrate anzuheben.“

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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