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Die Ärzte-Gelder

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Mit massiven Ausgaben will die Landesregierung über den Nachtragshaushalt dem Ärztemangel entgegenwirken – und das Problem der Honorar-Obergrenze lösen.

von Heinrich Schwarz

Der Ärztemangel hat Südtirol weiter fest in Griff. Allein in der Allgemeinmedizin fehlen aktuell rund 70 Ärzte. Durch die anstehende Pensionierungswelle wird der Mangel noch einmal dramatischer. Bei den Kinderärzten und Fachärzten ist die Situation nicht besser.

Nach dem Start der massiven Anwerbungskampagne des Sanitätsbetriebes, hat nun die Landesregierung zahlreiche Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht, um dem zunehmenden Ärztemangel entgegenzuwirken. Der Plan: Südtirol in monetärer Hinsicht attraktiver für Ärzte machen.

So sind im Nachtragshaushalt des Landes zwei längere Artikel enthalten, die schon für 2017 für Mehrausgaben in Höhe von über 4,4 Millionen Euro sorgen werden. Ab 2018 werden die Zusatzkosten dann voraussichtlich 7,5 Millionen Euro pro Jahr ausmachen. Der Nachtragshaushalt kommt im Juli in den Landtag.

Die Details:

Im ersten Ärzte-Artikel geht es um die Ausbildung. So heißt es im Gesetzentwurf: „Um dem Mangel an Ärzten für Allgemeinmedizin entgegenzuwirken, kann das Land innerhalb der nächsten zehn Jahre für die Ärzte, die die Sonderausbildung in Allgemeinmedizin in Südtirol mit Landesfinanzierung absolvieren, eine zusätzliche finanzielle Zuwendung (…) gewähren.“ Die Höhe ist mit einer Durchführungsverordnung zu regeln.

Im Begleitbericht zum Nachtragshaushalt stellt die Landesregierung fest, dass die Sonderausbildung in Italien im Vergleich zum benachbarten Ausland kein Dienstverhältnis sei, sondern ein Ausbildungsverhältnis. Die Vergütung in Südtirol von 25.000 Euro brutto im Jahr – zu versteuern sowie ohne Sozialleistungen, Pensionsbeiträge und obligatorische Versicherung – sei deshalb nicht attraktiv. Zudem können Ausbildungszeiten aus anderen oder für andere Fachrichtungen nicht angerechnet werden.

„Die Folge ist, dass junge Ärzte, die der deutschen Sprache mächtig sind, ihre Ausbildung im deutschsprachigen Ausland absolvieren, meistens nahtlos noch eine Facharztausbildung anhängen, daher für sechs bis zehn Jahre ihren Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegen und auf diese Weise die Anbindung an unsere Dienste und Einrichtungen verlieren oder diese nie aufbauen. Eine Rückkehr nach Südtirol wird also dadurch erschwert“, heißt es im Begleitbericht.

Auch den Ärzten, die ihre Facharztausbildung in den nächsten zehn Jahren in Südtirol absolvieren, will das Land eine zusätzliche finanzielle Zuwendung zu den 25.000 bis 26.000 Euro brutto im Jahr – abzüglich Sozialleistungen, aber nicht zu versteuern – gewähren.

Im zweiten Ärzte-Artikel geht es zum einen um das Problem der neuen Patientenobergrenze für Hausärzte von 1.575 und zum anderen um die Umgehung der Honorar-Obergrenze von 240.000 Euro.

Martha Stocker

Aufgrund des europaweiten Ärztemangels, so die Landesregierung, komme es auch in Südtirol zu Engpässen in der medizinischen Grundversorgung der Bürger durch die Haus- und Kinderärzte. Mit der Gesetzesänderung „soll dem Sanitätsbetrieb die Möglichkeit gegeben werden, in dringlichen Fällen unverzüglich (…) Maßnahmen zu ergreifen, damit die medizinische Grundversorgung auf dem gesamten Landesgebiet gesichert bleibt.“

Konkret kann der Sanitätsbetrieb laut Gesetzentwurf die Höchstzahl an Patienten für den einzelnen Arzt erhöhen und die Selbstbeschränkungen der Patientenanzahl seitens des Arztes zeitlich begrenzt aufheben. Wird die Höchstzahl erhöht, weil in einem Einzugsgebiet ansonsten kein Arzt mehr wählbar wäre, zahlt das Land jenen Ärzten, die weitere Patienten annehmen, „eine einmalige Vergütung als Anerkennung für ihre Bereitschaft“.

Und: Weil es in den Krankenhäusern an Kinderärzten mangelt, wird jenen Kinderärzten freier Wahl, die zusätzliche Betreuungsaufgaben übernehmen, ebenfalls eine einmalige Vergütung gewährt.

In Sachen Honorar-Obergrenze von 240.000 Euro jährlich hat erst vor kurzem das Bozner Arbeitsgericht eine Klage von acht Haus- und Kinderärzten abgewiesen (die TAGESZEITUNG berichtete). Demnach dürfen auch die freiberuflichen Ärzte, die mit dem Sanitätsbetrieb konventioniert sind, nicht mehr als der Staatspräsident verdienen – obwohl es sich bei den ausbezahlten Honoraren nicht um das Bruttoeinkommen dieser Ärzte handelt, sondern um den Praxisumsatz. Davon müssen noch alle anfallenden Kosten wie Miete, Geräte und Sprechstundenhilfen bezahlt werden.

Auf den Zahlungsstopp haben mehrere Ärzte mit der zeitweisen Schließung ihrer Praxis reagiert.

Nachdem Sanitätslandesrätin Martha Stocker in Rom zweimal mit der Forderung nach einer Lockerung abgeblitzt ist, versucht sie es jetzt über einen Umweg: Die Ärzte sollen kostenlose Strukturen, Geräte und Personal bzw. entsprechende Beiträge erhalten, damit ihnen mehr Netto vom Brutto bleibt.

So sollen Gemeinden oder andere öffentlichen Körperschaften den Haus- und Kinderärzten unentgeltlich Räumlichkeiten zur Nutzung als Hauptpraxis zur Verfügung stellen. Haben die Ärzte bereits Räumlichkeiten angemietet oder in ihrem Eigentum und steht keine öffentliche Struktur zur Verfügung, zahlt der Sanitätsbetrieb einen Beitrag in Form einer Pauschale. Das Ausmaß legt die Landesregierung fest.

Um daneben die wohnortnahe Betreuung zu fördern, sollen Gemeinden als Anreiz für die Ärzte die Möglichkeit haben, Räumlichkeiten für regelmäßige Sprechstunden in abgelegenen Orten anzubieten.

In Bezug auf Geräte und Personal ein Auszug aus dem Nachtragshaushalt: „Der Sanitätsbetrieb kann den vertragsgebundenen Ärzten für Allgemeinmedizin und Kinderärzten freier Wahl, die im Rahmen einer vernetzten Gruppenmedizin arbeiten und die ihre Patienten im Rahmen von diagnostisch-therapeutischen Betreuungspfaden versorgen, medizinische Geräte und nichtärztliches Gesundheitspersonal zur Verfügung stellen.“

Alternativ dazu kann der Sanitätsbetrieb einen Teil des Kaufpreises oder die Kosten für das Leasing der Geräte sowie einen Teil der Kosten für die Anstellung von Personal übernehmen.

Letzter Punkt: Das Land fördert die Niederlassung von erstmals mit dem Sanitätsbetrieb vertragsgebundenen Hausärzten mit einer noch zu definierenden Unterstützung.

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