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Verfassungsrechtliche Zweifel

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Südtiroler Rechtsexperten sind skeptisch, ob das neue Impfdekret vor dem Verfassungsgericht standhalten würde.

von Heinrich Schwarz

Das neue Impfdekret der italienischen Regierung lässt weiter die Wogen hochgehen. Nach den Protesten im Landtag von Familien, die Impffreiheit fordern, und der Ankündigung von über 100 Familien, nach Österreich auszuwandern, nutzten dutzende Menschen am Sonntag die Feier zur Streitbeilegung in Meran, um Staatspräsident Sergio Mattarella auszupfeifen.

Mattarella hatte das Impfdekret vergangene Woche unterzeichnet und damit für das Inkrafttreten gesorgt. Jetzt muss sich noch das Parlament innerhalb von 60 Tagen mit dem Dekret befassen.

Die TAGESZEITUNG hat zwei Rechtsexperten um eine rechtliche Einschätzung gefragt: Verfassungsrechtler Francesco Palermo und Walter Obwexer, Professor am Institut für Europarecht und Völkerrecht an der Universität Innsbruck.

Ob das strenge Impfdekret vor dem Verfassungsgericht standhalten würde?

Palermo sagt unter anderem: „Es ist sehr schwierig zu sagen, in welche Richtung entschieden würde. Ich sehe bei diesem Dekret aber durchaus einige Verfassungsprobleme.“

Und von Obwexer heißt es etwa: „Die Impfpflicht ist verfassungsrechtlich bzw. überhaupt grundrechtlich nicht unbedenklich. Gleich mit einer Pflicht zu starten, verlangt, dass der Staat nachweisen kann, dass alle anderen Maßnahmen die Zielerreichung nicht ermöglichen.“

EINEN AUSFÜHRLICHEN ARTIKEL MIT DEN RECHTLICHEN EINSCHÄTZUNGEN LESEN SIE IN DER DIENSTAG-AUSGABE DER TAGESZEITUNG.

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