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Gelockerte Sperre

Foto Netflix: 123RF.com

Das EU-Parlament hat das sogenannte Geoblocking gelockert. Ein wichtiger Teil ist aber noch ausständig. Was Sie wissen müssen.

von Heinrich Schwarz

Elf Prozent aller europäischen Haushalte hatten im Jahr 2016 laut Angaben der Europäischen Rundfunkunion einen Video-On-Demand-Dienst abonniert. Bis 2020 dürfte sich dieser Prozentsatz verdoppeln.

Ein großes Problem bei diesen Online-Abos ist allerdings, dass es geographische Grenzen gibt – das sogenannte Geoblocking. Bestimmte Internetinhalte sind auf vom Anbieter festgelegte Länder beschränkt. Gerade für Südtirol hat dieser Umstand einen großen Nachteil: Wer etwa eine Online-Videothek abonniert hat, kann vielfach nur auf italienischsprachige Inhalte zugreifen.

Deutschsprachige Angebote gibt es zumeist nur in deutschsprachigen Ländern. Und wer ausländisches Abo in Südtirol nutzen will, der muss nicht selten die Meldung „Dieser Inhalt ist in Ihrem Land nicht verfügbar“ lesen.

Die EU hat dem Geoblocking längst den Kampf angesagt. Und langsam aber sicher tut sich etwas. Am Donnerstag hat das EU-Parlament mit großer Mehrheit für eine Lockerung gestimmt.

„Es geht dabei um die sogenannte Portabilität von Online-Diensten. Wenn ich etwa ein Abo von Sky, Spotify, Netflix oder einer Zeitung habe, dann muss mir der Anbieter künftig garantieren, dass ich diesen Dienst in ganz Europa nutzen kann“, erklärt der EU-Parlamentarier Herbert Dorfmann.

Das bedeute aber nicht, dass etwa ein Südtiroler Netflix-Abonnent automatisch auf die deutschsprachigen Inhalte zugreifen kann. „Zumindest dann nicht, wenn er das Abo in Italien abgeschlossen hat. In diesem Fall kann er dieses Abo aber ins europäische Ausland mitnehmen“, so Dorfmann. Eine Umweglösung wäre demnach, das Abo im deutschsprachigen Ausland abzuschließen, um es dann in Italien nutzen zu können.

Die genehmigte Verordnung ist Teil eines größeren Paketes zum digitalen Binnenmarkt. „Einen Teil, der für Südtirol fast wichtiger ist, haben wir bereits zuvor beschlossen“, sagt Dorfmann, „und zwar den Bereich der Online-Shops.“

Der SVP-Politiker erklärt: „Die Südtiroler lieben es ja, bei Amazon Deutschland einzukaufen. Es kann aber passieren, dass das Produkt nicht nach Italien geliefert wird und man auf die italienische Seite verwiesen wird. Laut der neuen Regelung müsste Amazon das Produkt liefern, darf in diesem Fall aber natürlich die höheren Postgebühren an den Kunden weiterverrechnen.“

Das Paket müsse jetzt noch zur definitiven Genehmigung durch den Rat, so Dorfmann. Mit 2018 sollen die neuen Regelungen in Kraft treten.

Bei anderen Bereichen des digitalen Binnenmarktes, die für Südtirol wichtig wären, tue sich derzeit leider wenig. „So etwa beim Ziel eines gesamteuropäischen Copyrights. Das heißt, dass man ein Copyright nicht mehr auf einzelne Staaten aufteilt. Derzeit haben etwa die Kinos bei uns Probleme, Filme zeitgleich mit dem deutschsprachigen Ausland zu erhalten“, erläutert Herbert Dorfmann.

Ärgerlich ist für Südtiroler insbesondere auch, wenn Sportübertragungen von ausländischen öffentlich-rechtlichen Sendern im Internet blockiert werden. Hier seien es die großen Sportverbände, die sich mit allen Mitteln wehren. Es geht nämlich um ein Milliarden-Geschäft mit den Lizenzverträgen.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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