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Der ignorierte Richterspruch

 

haflingerDer Haflinger Pferde Sportverein und die Meran Galopp GmbH haben sich über den Beschluss eines Bozner Richters einfach hinweggesetzt und zwei Pferden den Start beim Ostermontag-Rennen verweigert.

von Artur Oberhofer

Thomas Brenner spricht von einem „regelrechten Skandal“. Der Anwalt kündigt straf- und zivilrechtliche Konsequenzen an.

Gegenüber der TAGESZEITUNG sagte Anwalt Brenner: „Es ist unglaublich und unerhört, mit welcher Leichtigkeit sich die Betreibergesellschaft des Meraner Pferderennplatzes, die Meran Galopp GmbH, über eine Verfügung des Landesgerichts Bozen hinweggesetzt hat.“

Die Vorgeschichte ist bekannt: Mit Beschluss von Einzelrichter Alex Tarneller vom Gründonnerstag wurde eine vom Haflinger Pferde Sportverein ausgesprochene Sperre gegen zwei Pferde für das traditionelle Ostermontag-Galopprennen auf dem Pferderennplatz in Untermais aufgehoben.

Die Pferde waren in einem ersten Moment gesperrt worden, weil ihr ursprünglicher Besitzer, der Züchter David U., wegen vereinsschädigenden Verhaltens aus dem Haflinger Pferde Sportverein ausgeschlossen worden war.

David U. verkaufte die Pferde Manda und Riki weiter. Die Verbandsbosse witterten einen Trick und teilten mit, dass die Sperre der Pferde auch nach dem Verkauf aufrecht bleibe.

Um eine Starterlaubnis für das prestigeträchtige Ostermontag-Rennen zu erwirken, zogen die neuen Besitzer der beiden Pferde, Peter B. und Alois Z., vor Gericht, was den Herren im Sportverein missfiel.

Der Gang vor Gericht wurde den beiden Pferdehaltern als vereinsschädigendes Verhalten ausgelegt – der Haflinger Pferde Sportverein schloss Ende März dieses Jahres kurzerhand auch Peter B. und Alois Z. aus dem Verein aus, womit auch die Pferde Manda und Riki definitiv nicht mehr startberechtigt waren.

Gegen diese offensichtliche Willkür gingen Peter B. und Alois Z. abermals gerichtlich vor.

Auf dem Dringlichkeitswege beantragten die beiden Pferdehalter erneut eine Starterlaubnis für das Oster-Montagrennen. Mit Erfolg!

Denn der Einzelrichter der Ersten Zivilabteilung am Landesgericht in Bozen, Alex Tarneller, verfügte am Gründonnerstag in seinem Beschluss (Aktenzeichen: 1405/17), dass die beiden Pferde Manda und Riki an den Start gehen dürfen.

In dem Beschluss wurde sogar festgelegt, in welchen Vorläufen die beiden Pferde antreten dürfen.

Die Sache schien geritzt.

Der Obmann des Haflinger Pferde Sportvereine, Richard Plack, sagte am Karfreitag gegenüber der TAGESZEITUNG:

„Ich will zu der richterlichen Entscheidung eigentlich gar nichts sagen, wenn die Anderen meinen, sie werden gescheiter, wenn sie zur Zeitung laufen, dann bitteschön … Mir geht alles gut.“

Die Pferdehalter Peter B. und Alois Z. nahmen am Ostermontag mit ihren beiden Pferden Manda und Riki zunächst am Umzug teil. Es wurden die Pferdepässe eingezogen. Doch plötzlich hieß es: Manda und Riki dürfen nicht starten! „Der Präsident der Gesellschaft Meran Galopp hat den Pferden trotz richterlicher Verfügung und im Beisein der Carabinieri den Zutritt zum Pferderennplatz verweigert, indem er das Gitter mit einem Schloss absperren ließ“, berichtet entsetzt Anwalt Thomas Brenner, der selbst als Besucher auf der Tribüne saß.

Was war geschehen?

In einer E-Mail, die am Samstag um 10.13 Uhr verschickt worden war (also an einem Tag bzw. zu einem Zeitpunkt, an dem man davon ausgehen konnte, dass Anwalt Thomas Brenner nicht im Büro ist) hatte die Verwaltungsdirektorin der Gesellschaft Meran Galopp, Ancilla Patrizia Oro, zwar den Eingang der E-Mail mit der richterlichen Verfügung bestätigt, aber sie teilte mit, dass sie beim besten Willen nicht wisse, was sie tun solle („… onestamente non so cosa dire“).

Ihr Büro sei eigentlich geschlossen, sie sei nur zufällig vorbeigekommen. Ihr Vorgesetzter, der technische Direktor, sei bis Dienstag in Urlaub. Und die Büros in Rom, die über allfällige Änderungen in Bezug auf die Rennen am Ostermontag zu entscheiden hätten, seien ebenfalls bis nach Ostern geschlossen.

Da ihre Gesellschaft dem Ministerium und dem Staatsmonopol Rechenschaft schuldig seien, könne sie – auch wegen des Wettbetriebes – den festgelegten Rennablauf nicht mehr abändern.

Fakt ist: Die Meran Galopp GmbH und der Haflinger Pferde Sportverein haben der richterlichen Verfügung nicht Rechnung getragen.

Anwalt Thomas Brenner kündigt jetzt an: Durch die Nichtbeachtung der richterlichen Verfügung sei seinen Mandanten ein „nicht wiedergutzumachender“ Schaden entstanden. „Wir werden uns dagegen zivil- und strafrechtlich wehren.“

 

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