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Millionen-Strafe annulliert

paul gasser raikaRiesengroße Erleichterung bei Raiffeisen: Das Verwaltungsgericht hat die Wettbewerbsstrafe in Höhe von 26,3 Millionen Euro annulliert.

von Heinrich Schwarz

Tief Durchatmen heißt es beim Raiffeisenverband, der Raiffeisen Landesbank und bei 13 Raikas (Bruneck, Eisacktal, Bozen, Meran, Lana, Kastelruth-St. Ulrich, Überetsch, Wipptal, Algund, Prad-Taufers, Tauferer-Ahrntal, Deutschnofen-Aldein und Schlanders). Vor einem Jahr verhängte die italienische Wettbewerbsbehörde AGCM gegen sie Strafen in Höhe von insgesamt 26,3 Millionen Euro. Jetzt hat das Verwaltungsgericht die Entscheidung der AGCM annulliert.

Zur Erinnerung:

Den 15 Organisationen wurde vorgeworfen, zwischen den Jahren 2007 und 2014 sensible Informationen ausgetauscht zu haben, um die Marktpolitik zum Nachteil der Kunden zu koordinieren. Es sei ein Kartell gebildet worden. Die Treffen und die besprochenen Themen wurden von den Kassen in Mails und Protokollen festgehalten. Die Eingabe kam von der Verbraucherzentrale Südtirol.

Obmann Herbert von Leon

Obmann Herbert von Leon

Die Raiffeisen-Organisationen überwiesen die Strafen umgehend, was die Bilanzen ordentlich eintrübte. Gleichzeitig wurde jedoch Rekurs beim zuständigen Verwaltungsgericht Latium eingelegt. Am 8. März 2017 fand in Rom im Rahmen einer öffentlichen Anhörung die Verhandlung statt.

Am Donnerstag hat der Raiffeisenverband über seine Anwälte erfahren, dass das Urteil veröffentlicht wurde. Darin folgten die Richter den Argumenten von Raiffeisen und annullierten die Entscheidung der Wettbewerbsbehörde.

„Raiffeisen nimmt das Urteil mit großer Erleichterung und Genugtuung zur Kenntnis. Nach Durchsicht der Urteilsbegründung werden wir näher auf die Entscheidung des Gerichtes eingehen“, sagt Herbert Von Leon, Obmann des Raiffeisenverbandes.

Für die Verbraucherzentrale ist es eine Niederlage. Sie stand in den letzten Monaten mit zahlreichen Raika-Kunden in Kontakt, die Schadenersatzforderungen aufgrund der beanstandeten Zinsuntergrenzen einreichen wollten. Das dürfte nun hinfällig werden, sofern das Urteil des Verwaltungsgerichtes nicht angefochten wird.

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