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Marthas Reform

bildschirmfoto-2017-04-06-um-11-51-43Die Landesregierung will die Organisationsstruktur des Gesundheitsdienstes vereinheitlichen, verschlanken und vernetzen.

„Ein Betrieb für das Land: vereinheitlicht, verschlankt, vernetzt“ ist die Devise der Landesregierung, wenn es um die Führung und Verwaltung des Südtiroler Sanitätsbetriebes geht. Im Hinblick auf die anstehende Landtagsdebatte hat Landesrätin Martha Stocker am Donnerstag Einblick in den von der Landesregierung am 7. Februar genehmigten Gesetzentwurf zur Neuordnung des Landesgesundheitsdiensts gegeben.

In der Reform des Südtiroler Gesundheitswesens spielt die Neuordnung der Führungs- und Verwaltungsstruktur der Gesundheitsdienste eine wichtige Rolle. „Vor zehn Jahren sind die damaligen vier Sanitätsbetriebe zum Südtiroler Sanitätsbetrieb zusammengeführt worden. Nun muss es uns gelingen, daraus auch wirklich einen Betrieb für das Land zu machen. Wir wollen die Organisation unserer Gesundheitsdienste – wie in den vielen Diskussionen von allen Seiten gewünscht und bestätigt – verschlanken, vereinheitlichen und vernetzen“, erklärte Landesrätin Stocker, „um im Sinne eines modernen Managements eines Betriebes mit fast 10.000 Mitarbeitenden Doppelgleisigkeiten und hierarchische Unklarheiten zu vermeiden.“

Zu diesem Zweck wurde das Landesgesetz Nr. 7/2001 novelliert. Die neue Gesetzesvorlage soll einen klaren gesetzlichen Rahmen und eine rechtliche Grundlage für eine effiziente und bürgernahe Organisation des Südtiroler Sanitätsbetriebes schaffen und die Zuständigkeiten von Politik, Verwaltung und Sanitätsbetrieb sowie dessen Organisations- und Führungsstruktur klar definieren.

„Die einzelnen organisatorischen Ebenen werden dann mittels der Betriebsordnung geregelt, wobei die Landesregierung die Kriterien vorgibt“, unterstrich die Landesrätin. In der Führungsstruktur des Südtiroler Sanitätsbetriebes wird zukünftig eine neue Organisationseinheit für die klinische Führung eingesetzt, die als „rechte Hand“ des Sanitätsdirektors operativ für das Miteinander der sieben Krankenhausstandorte sorgen soll.

Die wichtigste Neuerung betrifft die Verstärkung der Mitsprache der verschiedenen betrieblichen Ebenen in den strategischen Entscheidungsprozess. So werden zukünftig auch die Bezirksdirektoren im Führungsgremium des Sanitätsbetriebs eingebunden. Der medizinische Bereich wird durch das neue Kollegium für die klinische Führung miteinbezogen. „Nur durch eine kollegiale Führung können eine strukturenübergreifende Zusammenarbeit und eine vernetzte Leistungserbringung gelingen“, ist Landesrätin Stocker überzeugt. Die Vereinheitlichung im Sanitätsbetrieb werde eine bürokratische und strukturelle Verschlankung nach sich ziehen und dazu beitragen, qualitative Standards in der Gesundheitsverpflegung landesweit zu sichern, betonte heute Landesrätin Stocker.

„Wir haben stets die Menschen und ihre Bedürfnisse im Fokus: Sie sollen die Sicherheit haben, zum richtigen Zeitpunkt und am richtigen Ort bedarfsgerecht medizinisch versorgt zu werden“, unterstreicht Landesrätin Stocker. In diesem Sinne sei es auch notwendig, die Weiterentwicklung der Gesundheitsdienste zu einem modern organisierten, landesweit vernetzten System zu garantieren, dies gelte für die verschiedenen Leistungsanbieter von der wohnortnahen Versorgung über die Akutversorgung im Krankenhaus bis hin zur begleiteten Nachsorge.

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