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Der Vogelfänger

vogelfaengerEin Vogelfänger aus Udine wird in Nals von einem Förster in Zivil in die Flucht geschlagen. Diesen attackiert er später mit einem Pfefferspray und wird verhaftet. Nun wurde er dafür rechtskräftig verurteilt.

von Thomas Vikoler

Als Grund dafür, warum er am 22. Mai 2010 mit zwei Freunden von Udine nach Nals gefahren war, nannte Franco Visintini, 53, später folgendes: Er höre für sein Leben gern dem Singen von Vögeln zu. Das sie ihm die mehrere hundert Kilometer lange Reise wert.

Eine Version, die den Bozner Einzelrichter Carlo Busato nicht überzeugte. Er verurteilte den Mann aus Basiliano im Friual im Jahre 2014 wegen Widerstandes gegen Amtspersonen, Verweigerung der Bekanntgabe von Daten zur Eigenen Person und Körperverletzung zu sieben Monaten Haft auf Bewährung.

Ein Urteil, das seit wenigen Tagen rechtskräftig ist. Die Kassation hat einen Einspruch Visintins gegen die Bestätigung des erstinstanzlichen Schuldspruchs durch das Bozner Oberlandesgericht als unzulässig abgewiesen.

Weit interessanter als der juridische Aspekt ist das, was sich an jenem schönen Maitag in den Obstwiesen bei Nals abspielte. Ein Förster in zivil, der drei Vogelfänger in die Flucht schlägt und von einem (Franco Visintini) mit einem Pfefferspray attackiert wird. Später kommen die Carabinieri und verhaften den Mann aus dem Friaul, der daraufhin vier Tage im Bozner Gefängnis verbringen muss.

Südtirol ist bekanntlich ein beliebtes Ziel für Vogelfänger aus Oberitalien. Die zumeist mit Netzen gefangenen Tiere werden anschließend als Lockvögel verwendet. Der Fang von Wildvögeln („uccellagione“) ist seit 1992 in Italien eine Straftat, aber weiterhin sehr verbreitet.

Ein Förster in der Forststation Tisens fuhr an jenem 22. Mai 2010 in seiner Freizeit mit dem Fahrrad durch die Nalser Obstwiesen, als er dort drei Männer in Militärkleidung bemerkte. Sie hatten Netze und Spiegel bei sich.

Einen der drei Männer (Franco Visintini) konnte der Förster in zivil schnappen, wurde von ihm aber in die Hand gebissen. Nicht nur das. Wenig später zückte der Mann einen Pfefferspray (Inhaltsstoff: Oleoresin Capsicum) und sprühte dem Förster damit ins Gesicht. Weil der Förster eine Sonnenbrille trug, konnte er den Vogelfänger kurz darauf mit Hilfe eines zweiten Radfahrers überwältigen. Die Carabinieri von Terlan verhafteten ihn schließlich.

Im Strafprozess wandten die Anwälte Visinitinis ein, der Förster sei aggressiv gegen ihren Mandanten vorgegangen und habe sich nicht als Amtsperson ausgewiesen. Für die Richter der Kassation unbegründete Einwände.

Wegen Einfangens von Wildvögeln wurde der Mann aus dem Friaul nicht angeklagt. Allerdings ließ Richter Busato die vom Angeklagten und seinen Begleitern zurückgelassenen Vogelfänger-Utensilien beschlagnahmen. Auch diese Maßnahmen wurde in der Berufung und vom Höchstgericht bestätigt.

Was die Ausrede Visinitinis widerlegt, er sei ausschließlich nach Südtirol gefahren, um den Vögeln beim Singen zuzuhören.

 

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