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Verlängerte Frist

volksbankDie Volksbank verlängert Frist zur Ausübung des Bezugs- und Vorkaufsrechts bis zum 21. April.

Der Verwaltungsrat hat am 10. März 2017 beschlossen, den Zeitraum für die Ausübung des Bezugs- und Vorkaufsrechts bis zum 21. April zu verlängern.

Dadurch will der Verwaltungsrat den Mitgliedern mehr Zeit für die Entscheidungsfindung geben, auch in Hinblick auf die anstehende Mitgliederversammlung vom 1. April 2017, welche unter anderem über die Bilanzgenehmigung befinden wird.

Außerdem werden durch die Verlängerung des Bezugs- und Vorkaufszeitraums auch eventuelle Dritte, die am Kauf von Volksbank-Aktien interessiert sind, in die Lage versetzt, Kaufangebote für übrige Aktien zu stellen. Die Abrechnung ist demzufolge in der letzten Aprilwoche vorgesehen.

“Diese Verlängerung will sowohl jenen Mitgliedern entgegenkommen, die von Ihrem Austrittsrecht Gebrauch gemacht haben, als auch den Mitgliedern, die Aktien über Ihr Bezugs- und Vorkaufsrecht zum Auszahlungspreis von 12,10 Euro erwerben wollen“, erklärt Präsident Otmar Michaeler.

Weitere ausführliche Informationen erhalten die Aktionäre anlässlich der Mitgliederversammlung vom 1. April 2017 und in den weiteren Mitteilungen an den Markt.

In Bezug auf die Pressemitteilungen vom 18. November 2016 und vom 13. Februar 2017, in denen die voraussichtliche Wiederaufnahme des Handels der Volksbank-Aktien auf der Handelsplattform Hi-MTF im ersten Trimester 2017 bzw. ab Mitte April angekündigt wurde, teilt die Volksbank mit, dass aufgrund der Verlängerung des Bezugs- und Vorkaufszeitraums, die Wiederaufnahme des Handels voraussichtlich innerhalb des Monats Mai und auf jeden Fall nicht später als Ende Juni 2017 erfolgen wird.

Infolgedessen verzögern sich auch die Beschlüsse in Bezug auf den Zulassungsantrag bei Hi-MTF und den ersten Handelspreis, so die Bank in einer Aussendung.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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