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Ignorierte Warnschilder

Der Einsatz der Retter in Ratschings nach der ersten Lawine (Foto: BRD Sterzing)

Der Einsatz der Retter in Ratschings nach der ersten Lawine (Foto: BRD Sterzing)

Die Staatsanwaltschaft sucht nach etwaigen Verantwortlichkeiten zu den folgenschweren Lawinenabgängen vom Mittwoch.

von Thomas Vikoler

Die Staatsanwaltschaft Bozen hat bereits mehrere Ermittlungen zum Verdacht des fahrlässigen Auslösens einer Lawine hinter sich. Lediglich in einem Fall – die Causa Kuno Kaserer – kam es zu einer Anklage und schließlich zu einem rechtskräftigen Schuldspruch.

Das Lawinenopfer Patrick Unterkircher (Foto: Facebook)

Das Lawinenopfer Patrick Unterkircher (Foto: Facebook)

Am Mittwoch wurden in Südtirol zwei Skifahrer verschüttet: Der 32-jährige Patrick Unterkircher aus Schabs wurde bei der Abfahrt vom Ratschingser Kreuz getötet, der 17-jährige J.L. aus Bayern geriet hingegen beim Variantefahren im Skigebiet Ratschings unter ein Lawine. Der konnte reanimiert werden, schwebt aber in Lebensgefahr. Er lag rund 40 Minuten unter einer rund einen Meter dicken Schneeschicht.

Die Staatsanwaltschaft Bozen hat zu beiden Lawinenunfällen Vorerhebungen eingeleitet, wie der stellvertretende Oberstaatsanwalt Markus Mayr bestätigt. Die jeweiligen Berichte der Carabinieri würden in Kürze erwartet. Dann gelte es zu entschieden, ob es zu formellen Ermittlungsverfahren zum Verdacht des fahrlässigen Auslösens einer Lawine bzw. wegen fahrlässiger Tötung kommt.

Beide Fälle sind unterschiedlich gelagert: Beim Unfall unterhalb des Ratschingser Kreuz hatte sich die Lawine selbst gelöst, der später verstorbene Patrick Unterkircher war mit einem Begleiter unterwegs. Es ist eher auszuschließen, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.

Komplexer die Sachlage zur Lawine, die vorgestern Oberhalb der Kalcher Alm beim Jaufenpass abging. In Begleitung von J.L. waren drei weitere Skifahrer. Es gilt zu klären, wer von ihnen das Schneebrett ausgelöst, das sich bis zur präparierten Skipiste ergoss. Deshalb bestand auch eine potentielle Gefahr für die Nutzer der Skipiste. So wie im Fall Kaserer.

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