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Höhere Fördergelder

05-photovoltaikanlageIn Zukunft gibt es für die verschiedensten Energiesparmaßnahmen und den Einsatz erneuerbarer Energiequellen höhere Fördergelder vom Land.

In Zukunft gibt es für die verschiedensten Energiesparmaßnahmen und den Einsatz erneuerbarer Energiequellen höhere Fördergelder vom Land. Bis zu 70% Beitrag erhält man künftig für Maßnahmen zur Wärmedämmung von Gebäuden, den Fensteraustausch, den Austausch der alten Heizanlage und vieles mehr.

Eine Landesförderung von bis zu 70% für die verschiedensten Energiesparmaßnahmen ist das Resultat monatelanger Vorarbeit von Seiten der zuständigen Landesämter. Generell wird der Landesbeitrag im Ausmaß von 50% der anerkannten Kosten vergeben.

Im Falle der Wärmedämmmaßnahmen kann er auf 30% herabgesetzt oder im Falle von Kondominien mit mindestens 5 Baueinheiten sogar auf 70% angehoben werden. Von diesen Förderungen betroffen sind in erster Linie bestehende Gebäude. Für den Neubau gibt es hingegen kaum mehr Förderungen.

Alternativ zu den staatlichen Steuerabzügen für die verschiedensten Energiesparmaßnahmen haben KonsumentInnen nun die Möglichkeit, auf Landesebene einen einmaligen Beitrag in Anspruch zu nehmen.

Dies kann durchaus eine interessante Alternative zu den Steuerabzügen darstellen, welche zwar in Höhe von bis zu 75% vergeben werden, jedoch erst im Lauf von 10 Jahren wieder in die Geldtasche der KonsumentInnen zurückfließen. Der Landesbeitrag wird hingegen je nach Verfügbarkeit im Normalfall innerhalb einiger Monate ausbezahlt.

Um in den Genuss des Landesbeitrages zu kommen, muss die Baukonzession des Gebäudes vor dem 12. Jänner 2005 ausgestellt worden sein. Lediglich der Einbau einer thermischen Solaranlage, einer Photovoltaikanlage und der Bau einer Windkraftanlage sind auch im Falle eines Neubaus zur Förderung zugelassen.

Der Landesbeitrag wird für folgende Maßnahmen vergeben:
• Wärmedämmung von Außenwänden, Dächern, obersten und untersten Geschossdecken, Lauben und Terrassen
• Austausch der Fenster und Balkontüren
• Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
• Energetische Sanierung einzelner Baueinheiten
• Hydraulischer Abgleich bestehender Heiz- und Kühlanlagen
• Einbau von thermischen Solaranlagen
• Einbau von automatisch beschickten Heizanlagen für feste Brennstoffe, wie Hackschnitzel und Pellets, sowie der Einbau von Stückholzanlagen
• Einbau von Wärmepumpen
• Einbau von Photovoltaikanlagen und Bau von Windkraftanlagen, welche nicht an das öffentliche Stromnetz angeschlossen werden können

Um in den Genuss des Beitrages zu kommen, muss vor Beginn der Arbeiten ein entsprechendes Gesuch an das Amt für Energieeinsparung gerichtet werden. Die Gesuchsformulare stehen auf der Internetseite der Provinz zur Verfügung (http://umwelt.provinz.bz.it/foerderung-energieeinsparung-nutzung-erneuerbarer-energie.asp).

Zudem müssen verschiedene Voraussetzungen, wie z.B. das Erreichen der KlimaHaus Zertifizierung (C oder R) erfüllt werden.

Hilfreiche Informationen
Weitere Infos zum Thema Förderungen und allgemeine Energiespartipps sind in den verschiedenen kostenlosen Infoblättern der Verbraucherzentrale Südtirol enthalten. Diese sind über das Internet (www.verbraucherzentrale.it), dem Verbrauchermobil, dem Hauptsitz und den Außenstellen erhältlich.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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