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AGB/Cgil gegen Voucher

imageIm Jahr 2016 hat es in Südtirol einen Anstieg der Voucher von 3.053.000 auf 3.629.000 gegeben, was einer Zunahme von 15,46% entspricht.

Die nationale Kampagne der CGIL in Hinblick auf die Volksbefragung im Bereich des Arbeitsrechts hat begonnen. Auch in Bozen war der AGB/Cgil mit einem Informationsstand auf dem Rathausplatz präsent.

Ziel der Volksbefragung sind die Abschaffung der Lohngutscheine (Voucher) und die Wiedereinführung der solidarischen Haftung bei der Vergabe von Arbeiten und Dienstleistungen. Für den AGB/Cgil ist die Tatsache, dass diese Themen nun auch in der Öffentlichkeit diskutiert werden, ein erster Erfolg.

Vor allem um das Thema Lohngutscheine gab in letzter Zeit eine angeregte Diskussion, wobei sich besonders die Arbeitgeberverbände auch mit teilweise harten Tönen zu Wort gemeldet haben.

Laut dem AGB/Cgil wird auch in Südtirol massiv von den Lohngutscheinen Gebrauch gemacht. Im Jahr 2016 hat es hier einen Anstieg der Anzahl der Voucher von 3.053.000 auf 3.629.000 gegeben, was einer Zunahme von 15,46% entspricht.

Trotz der Intervention der Regierung ist deren Anzahl auch im letzten Trimester von 2016 von 1.154.000 auf 1.300.000 angestiegen. Dem Aufwärtstrend konnte somit nicht Einhalt geboten werden.

Wie Alfred Ebner, Generalsekretär des AGB/Cgil, in seinem Beitrag unterstrichen hat, kann nur die Abschaffung der geltenden Normen und eine völlige Neuregelung des Bereichs der gelegentlichen Mitarbeit dem Missbrauch Einhalt gebieten.

Dabei muss klar geregelt werden, für welche Tätigkeiten und für welche Zielgruppe diese Bezahlungsform angewandt werden darf. Für die Gewerkschaft können dies nur gelegentliche Arbeiten von RentnerInnen, StudentInnen und Arbeitslose sein und begrenzt auf bestimmte Arbeitsbereiche.

„Wir stellen nicht die gelegentliche Mitarbeit an sich in Frage, man muss aber verhindern, dass sie „normale“ Arbeitsverträge einfach ersetzt. Dies ist derzeit sehr häufig der Fall und Leidtragende sind vor allem junge Menschen.“ so Alfred Ebner.

Was die Vergabe von Arbeiten betrifft, so fordert der AGB/Cgil die Wiedereinführung einer direkten solidarischen Haftung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Da das Ziel einer Vergebe zumeist eine Kostensenkung ist, darf dies nicht zu Lasten der Beschäftigten erfolgen.

So haftet bei der derzeitigen rechtlichen Lage die Öffentliche Hand nicht für eventuelle Lohnausfälle für Beschäftigte von Auftragnehmern, während bei einer Vergabe von Privaten es oftmals aufwendig und langwierig ist auch den Auftragsgeber zu belangen. Durch das Referendum soll die Möglichkeit der Umgehung einer solchen Haftung durch Kollektiverträge abgeschafft werden und der Arbeitnehmer sollte sich direkt an den Auftraggeber für Lohnausfälle wenden können.

Im Rahmen der Referendumskampagne wird die CGIL Initiativen durchführen, um die BürgerInnen zu informieren und zu sensibilisieren.

Am 2. März ist in diesem Zusammenhang eine öffentliche Diskussion mit dem Titel: „Rechte der Beschäftigten bei der Vergabe von Arbeiten“ geplant, die im Nikolettisaal des Bürgerzentrums von Oberau von 9.30 bis 3.00 Uhr stattfinden wird.

Dabei werden unter anderem Alfred Ebner, Generalsekretär AGB/Cgil, Franco Martini, Sekretär der nationalen CGIL und Carlo Lanzinger Anwalt, Arbeitsrechtler und Mitarbeiter der Rechtskommission der CGIL das Wort ergreifen.

Für den 12. April wird Susanna Camusso, Generalsekretärin der CGIL, in Bozen erwartet, um die lokale Referendumskampagne zu unterstützen.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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