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Die Kölner Blockade

schwazer und dokFür die Überstellung der Urin-Probe von Alex Schwazer nach Parma muss nun ein Rechtshilfeansuchen an das Kölner Gericht gestellt werden. Der Leichtathletikverband IAAF will juristisch dagegen vorgehen.

Von Thomas Vikoler

Eigentlich tritt der internationale Leichtathletikverband im zweiten Strafverfahren wegen Dopings gegen Olympiasieger Alex Schwazer am Landesgericht Bozen als geschädigte Partei auf. Doch der Verband mit Sitz in Monte Carlo verhält sich derzeit wie jemand, der sich verteidigen muss. Der den Fortgang des Verfahrens verhindern will.

Die Anwälte der IAAF, so das Kürzel des Verbandes, haben in den vergangenen Tagen insgesamt drei Anträge an den in Bozen zuständigen Richter Walter Pelino gestellt (die TAGESZEITUNG berichtete): Zunächst der Versuch, die für Montag geplante Öffnung der Urin-Probe Schwazers im Beweissicherungsverfahren zu verschieben.

Der österreichische Sachverständige Günther Gmeiner, Leiter des Dopingkontroll-Labors in Seibersdorf, sei beim Minister in Wien verpflichtet, hieß es im Antrag. Mit dem zweiten wurde gefordert, lediglich einen kleinen Teil (zehn Milligramm) der im Kölner Labor für Biochemie beschlagnahmten Urin-Probe ins RIS-Labor nach Parma zu überstellen.

Am Montag folgte ein weiterer Antrag der IAAF-Anwälte: Sie verlangen, dass die zur Übersendung bestimmte Probe versiegelt wird. Die Probe liegt unversiegelt seit nunmehr 13 Monaten im Kölner Labor, ohne dass dies der internationale Leichtathletikverband beanstandet hätte.

Das sieht alles nach Obstruktion aus. Doch Richter Pelino ließ sich nicht beirren und lehnte alle drei Anträge der IAAF-Anwälte ab.

Der nächste juristische Schauplatz wird das Landesgericht Köln sein. Wie berichtet, musste die Fortsetzung des Beweissicherungsverfahrens im RIS-Labor in Parma verschoben werden, weil die Urin-Probe im Labor für Biochemie nicht herausgegeben wurde (den Transport hätten Abgesandte der Welt-Antidopingagentur WADA besorgen sollen).

Es fehle eine richterliche Anordnung, den Urin den WADA-Kurieren zu übergeben, lautete die Begründung im Kölner Labor. Das ist juristisch nachvollziehbar.

Nun muss Richter Pelino einen weiteren Rechtshilfeantrag an das Landesgericht Köln bzw. die dortige Staatsanwaltschaft stellen, um die Überstellung der Probe zu erwirken. Die IAAF-Anwälte in Italien haben bereits angekündigt, dass sich beauftrage Kollegen in Deutschland juristisch dagegen stellen werden.

Mit einem Antrag auf Unterbrechung der Vollstreckung des Bozner Rechtshilfeansuchens.

Es wird also zu einer Verhandlung vor einem Kölner Richter kommen, wo geklärt werden muss, ob der Urin nach Italien „ausgeliefert“ werden kann oder nicht.

Im Bozner Landesgericht geht man allerdings davon aus, dass sich damit die Überstellung allenfalls verzögern, nicht aber verhindern lässt.

Doch Verfahrensfehler – wie etwa die fehlende richterliche Genehmigung über die Übergabe im Kölner Labor – treten immer wieder auf. Und einstweilen liegt die brisante Probe weiter dort.

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