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„Das sollen sie selber auslöffeln“

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Das Land will bei der Offenlegung des im Ausland gebunkerten Schwarzgeldes mitverdienen und ficht das entsprechende Staatsgesetz an. Die Opposition reagiert genervt.

Von Matthias Kofler

Bernhard Zimmerhofer schüttelt den Kopf: „Entweder wir haben eine Autonomie oder wir können den Laden gleich zusperren“, sagt der Abgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit.
Der Landtag wird am kommenden Dienstag zum wiederholten Male zwei Staatsgesetze vor dem römischen Verfassungsgerichtshof anfechten. Konkret geht es um die Gesetze Nr. 225 und Nr. 232 von 2016, die den Titel „Voluntary disclosure“ tragen. Demnach können Steuersünder seit dem Jahr 2015 Geld und Vermögen, das der Agentur für Einnahmen nie gemeldet wurde, aus dem Ausland wieder „heimholen“. Mittels Selbstanzeige und Steuer- und Strafnachzahlungen können die Vermögen legalisiert werden.

Von diesem Vorgehen haben auch zahlreiche Südtiroler Gebrauch gemacht. Bis Jahresende 2015 wurden 1.114 Anträge aus Südtirol beim Wirtschaftsministerium eingereicht. Dabei geht es um bislang nicht gemeldete Gesamtvermögen im Ausland von rund 97 Millionen Euro.

Das Land Südtirol will bei der Offenlegung des im Ausland gebunkerten Schwarzgeldes auch mitverdienen. Laut Schätzungen würde die Provinz im Zuge der Sanierungen rund 20 Millionen Euro an Mehreinnahmen erzielen. Nur weigert sich der Staat bislang, die statutarisch festgelegten neun Zehntel der Einnahmen ans Land abzutreten. Die Begründung: Es handle sich dabei um eine „Sondersteuer für die Staatskasse“. „Damit verletzt der Staat die vom Statut vorgesehene Finanzautonomie der autonomen Provinz sowie das zwischen Land und Staat abgeschlossene Finanzabkommen von 2014“, begründet Landeshauptmann Arno Kompatscher die Anfechtung.

Die Opposition im Landtag kritisiert die neuerliche Klage vor dem Verfassungsgericht. Die Süd-Tiroler Freiheit wird sich bei der Abstimmung am Dienstag enthalten. „Das soll die Landesregierung schon selber auslöffeln“, meint Bernhard Zimmerhofer. Die ständigen Anfechtungen von Staatsgesetzen seien unangebracht und müssten vermieden werden. „Es kann nicht sein, dass die Landesregierung gegenüber Rom ständig nachgibt und wir das dann ausbaden müssen“, so der Abgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit.

Kritik an der Vorgehensweise der Landesregierung kommt auch von Paul Köllensperger. Für den Abgeordneten des Movimento 5 Stelle kommt der Rekurs gegen das Staatsgesetz zu spät. „Wir haben schon im April – nach einer Anfrage an den Wirtschaftsminister Padoan – davor gewarnt, dass die Mehreinnahmen durch den ,voluntary disclosure’ nicht ans Land zurückfließen, sondern beim Staat bleiben werden.“ Trotzdem sei die Provinz nicht dem Beispiel des Aostatals gefolgt, das gegen die staatlichen Bestimmungen rekurriert hat. „Arno Kompatscher meinte, dass ein Rekurs nicht notwendig sei, weil es sich um Steuereinnahmen handelt ­– nun scheint es, dass wir recht hatten“, so Köllensperger.

Nun läuft das Land Gefahr, jenen Teil des Geldes zu verlieren, das der Staat im Haushalt von 2017 bereits fest eingeplant hat. Immerhin 12 Millionen Euro.

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