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Blaues Auge

taxiDer Fahrer von Taxi Nr. 22, der eine Frau verprügelt haben soll, wird von der Bozner Taxikommission zur Zahlung von 1.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Dafür brauchte es insgesamt sieben Abstimmungen.

Von Thomas Vikoler

Nicht jeder Präsident einer Gemeindekommission ist ein versierter Jurist. Stadträtin Maria Lorenzini, Vorsitzend der Bozner Taxikommission, ist von Beruf Architektin. Auf der gestrigen vierstündigen Sitzung der Kommission mussten gleich mehrmals Juristen beigezogen werden, Generalsekretär Antonio Travaglia wurde gleich mehrfach gerufen, um rechtliche Streitfälle zu klären.

Zu behandeln hatte die Kommission tatsächlich ein heikles Thema, das bereits auf der ersten Sitzung im Dezember für Hickhack sorgte: Die Frage, wie der Fahrer des Taxis Nr. 22, der auf einer Fahrt am 2 Dezember auf der Palermobrücke einen Fahrgast verprügelt haben soll. Eine 33-jährige, aus Kenia stammende Frau.

In der Kommission wurde die Stellungname des Taxifahrers zur Vorhaltung vom Dezember verlesen. Dem Taxler war ein Verstoß gegen Artikel 30, Absatz 4, Buchstabe M) der städtischen Taxiverordnung vorgehalten worden. Nämlich, sich gegenüber Fahrgästen unkorrekt verhalten zu haben.

Der Taxler bestritt in seiner Stellungnahme den Vorwurf. Er verwies hingegen darauf, sich in mindestens fünf anderen Punkten strikt an die Taxi-Ordnung gehalten zu haben. Etwa in dem er eine betrunkene Person aus seinem Fahrzeug wies (die Frau war laut dem Bericht der Polizei alkoholisiert) und die Polizei verständigte.

Alles andere, so der Taxler in seiner Stellungnahme, sei Gegenstand eines Strafverfahrens gegen ihn und den Fahrgast (beide hatten sich gegenseitig angezeigt).

Zum Schluss seiner Stellungnahme bat der Taxifahrer, von einer Suspendierung seiner Fahrgenehmigung abzusehen und etwaig eine Geldstrafe zu verhängen.

Diese wurde nach vierstündiger Sitzung tatsächlich verhängt. Der Taxler wurde zu einer Geldstrafe von tausend Euro verdonnert. Eine Art finaler Kompromiss.

Vor dieser Entscheidung gab es in der Kommission allerdings ein wildes Abstimmungsgefecht, das zeigte, wie kontrovers der Fall ist.

Zunächst wurde über die Sanktion eines Verweises abgestimmt. Ergebnis: Mit sechs zu vier Stimmen abgewiesen. Dann über eine Geldstrafe. Ergebnis: Fünf zu fünf Stimmen. Weil Stadträtin Lorenzini davon ausging, dass ihre Stimme doppelt zähle, erklärte sie die Geldstrafe für verhängt. Doch, wie die Juristen im Saal klarstellten, bräuchte es dafür eine Stimme Mehrheit.

Schließlich wurde über eine Suspendierung der Fahrgenehmigung abgestimmt. Wieder mit dem Ergebnis fünf zu fünf, also keine Mehrheit.

Alle drei Abstimmungen wurden später wiederholt, wieder mit den gleichen Ergebnissen wie bei der ersten Runde.

Stadträtin Lorenzini schlug eine Vertagung vor, ihre Gegner stellten sich dagegen. Sie gingen davon aus, dass der einzige Abwesende bei dieser Sitzung, Verbraucherzentrale-Präsident Agostino Accarino, beim nächsten Mal für eine Suspendierung stimmen würde.

Also fand man einen Kompromiss: Eine erneute Abstimmung zu einer Geldstrafe. Diesmal lautete das Ergebnis sieben gegen drei. Also angenommen.

Nun ist Bürgermeister Renzo Caramaschi am Zug, der die Entscheidung der Kommission aller Voraussicht nach bestätigen wird.

In der gestrigen Sitzung wurde ein Präzedenzfall diskutiert. Unter der Präsidentschaft des damaligen Vizebürgermeisters Elmar Pichler Rolle hatte die Kommission beschlossen, einem Taxler, gegen den wegen sexueller Gewalt ermittelt wurde, die Lizenz nicht zu entziehen. Dies geschah erst, nachdem er im Strafverfahren wegen Belästigung verurteilt worden war. Die Staatsanwaltschaft hatte den Vorwurf zurückgestuft.

Das Strafverfahren gegen den Fahrer von Taxi Nr. 22 ist indes nicht abgeschlossen. Demnächst soll er verhört werden.

 

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