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Sex mit 15-Jähriger

hure prostituierte straßenstrichMehrere Südtiroler, die Sex mit einer 15-jährigen Prostituierten hatten, wollen am Landesgericht einen Vergleich abschließen. Gegen die Mutter des Mädchens wird weiter wegen Begünstigung der Prostitution ermittelt.

Von Thomas Vikoler

Eine Mutter, die im Verdacht steht, ihre eigene minderjährige Tochter der Prostitution zugeführt zu haben. Sie steht im Zentrum einer Ermittlung der Staatsanwaltschaft Bozen, die kurz vor dem Abschluss steht. Gegen die Frau wird wegen Begünstigung der Prostitution ermittelt.

Gegen neun Südtiroler, die Sex mit dem Mädchen hatten und dafür bezahlt, laufen hingegen Ermittlungen wegen Minderjährigen-Prostitution nach Strafrechtsartikel 600bis. Es handelt sich um Männer, die vorwiegend in Landgemeinden wohnen und als Arbeiter, Unternehmer oder Angestellte tätig sind. Sie alle verbindet, mit der zum Tatzeitpunkt minderjährigen Frau Sex gehabt zu haben.

Der Fall wurde im vergangenen Sommer öffentlich, mittlerweile haben sich die Positionen der einzige Tatverdächtigen etwas näher geklärt.

Es gibt dazu unterschiedliche Profile: Ein Teil der neun Männer kann mit einer Archivierung des Strafverfahrens rechnen. Die Beweise reichen für eine Anklage offenbar nicht aus. Drei der Freier haben inzwischen bei der Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs (Strafzumessung) hinterlegt, zu dem der ermittelnde Staatsanwalt Andrea Sacchetti seine Zustimmung erteilen sollte.

Die vorgeschlagenen Haftstrafen bewegen sich in einem Bereich zwischen drei und sechs Monaten auf Bewährung. Dabei ist zu berücksichtigen, ob sich die bezahlten sexuellen Kontakte vor oder nach 2012 ereigneten. 2012 wurden die Strafen für Minderjährigen-Prostitution erhöht.

Für jene Fälle, in denen der bezahlte Sexpartner jünger als 16 Jahre alt ist, wurde der Strafrahmen von sechs Monaten bis drei Jahren (plus 5.100 Euro Geldstrafe) auf zwei bis fünf Jahre angehoben. Betreffen die sexuellen Kontakte eines Beschuldigten beide Alters-Profile (unter 16 Jahren bzw. zwischen 16 und 18 Jahren), kommt der jeweils günstigere Strafrahmen zur Anwendung.

Darauf basieren die Vergleichsanträge der drei Beschuldigten.

Andere Beschuldigte beharren hingegen darauf, das tatsächliche Alter ihrer Sex-Partnerin nicht gekannt zu haben. Das ist angesichts des langen Tatzeitraums nicht auszuschließen. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft basieren wesentlich auf den Aussagen der (inzwischen volljährigen) jungen Frau. Sie war bei einer Überprüfung durch Ordnungshüter (damals war sie minderjährig) über ihre Kunden befragt worden. Sie nannte dabei mehrere Namen und gab Telefonnummern heraus. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nahmen ihren Lauf.

Sehr bald zeigte sich, dass auch die Mutter des Mädchens, eine Rolle bei der Kontaktaufnahme spielte. Die Frau, die sich in einer sozial prekären Lage befunden haben soll, muss – sofern sie nicht vorher einen gerichtlichen Vergleich abschließt – mit einer Anklage wegen Begünstigung der Prostitution rechnen.

Einen weit prominenteren Fall der Minderjährigen-Prostitution hatte es in Südtirol im Jahre 2011 gegeben. Damals wurde in der sogenannten Bozner Bunga-Bunga-Affäre (in Anspielung auf die Causa Silvio Berlusconi) gegen zwei Dutzend Männer aus Bozen und Umgebung ermittelt, darunter Anwälten, Notaren und anderen Freiberuflern.

Einige der Beschuldigten konnten sich mit der Rechtfertigung, das tatsächliche Alter der jungen Frauen nicht gekannt zu haben (oder in sie verliebt gewesen zu sein), aus dem Strafverfahren winden.

Sechs Beschuldigte schlossen am Ende gerichtliche Vergleiche mit bedingten Haftstrafen zwischen drei und zwölf Monaten, zehn Positionen wurden archiviert. Die (volljährige) Frau, welche die drei Minderjährigen an die Männer vermittelt hatte, ging ebenfalls einen gerichtlichen Vergleich ein: Zwei Jahre Haft wegen Anstiftung zur Minderjährigen-Prostitution.

Ähnlich könnte der jüngste Fall ausgehen, zu dem die Ermittlungen, wie gesagt, nun vor dem Abschluss stehen.

Prostitution: Einige der „Kunden“ einer Minderjährigen wollen Vergleiche abschließen

Gegen insgesamt neun Freier – und die Mutter der Minderjährigen – wird ermittelt.

 

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