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Überarbeitete Kompetenzen

lt-konvent-1Der Konvent der 33 überarbeitet in seiner ersten Sitzung des Jahres Artikel 8 und 9 des Autonomiestatuts – und will einen Maßnahmenkatalog vorlegen.

Bei der ersten Sitzung im Kalenderjahr 2017 informierte Präsident Tschurtschenthaler den Konvent der 33 von der Abänderung des Gesetzes zum Autonomiekonvent. Der Konvent der 33 wird den beiden Landtagen kein in Artikel gegliedertes Dokument, aber einen Maßnahmenkatalog übermitteln. Tschurtschenthaler wird bei der nächsten Landtagssitzung die Mandatare über die Arbeiten des Konvents informieren.

Am 23. Januar findet zudem ein Treffen mit dem Präsidium der Trentiner Consulta statt. Das Präsidium des Konvents der 33 wird sich mit dem Präsidenten der Consulta Giandomenico Falcon und Vizepräsident Jens Woelk treffen, um die Arbeiten zu koordinieren und um sich gegenseitig über die bisherigen Arbeiten zu informieren.

Der Konvent der 33 überarbeitete in der Sitzung Teile der Artikel 8 und 9 des Autonomiestatuts. So sollen u.a. die Raumordnung, Rundfunk und Fernsehen für alle drei Sprachgruppen, Umwelt, Landschaftsschutz, Ökosysteme und Landschaftsgüter, der Zivilschutz, das Vergaberecht und die Arbeitsmarktpolitik zu ausschließlichen Zuständigkeiten werden. Die Detailformulierungen werden von einer Arbeitsgruppe ausgearbeitet.

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