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Die Millionen-Strafe

margot-kessler-geldregenDie Wettbewerbsbehörde verurteilt Goldcar zu einer Strafe von zwei Millionen Euro wegen unlauteren Geschäftspraktiken. Der Verbraucherschutz in Südtirol hatte Meldung erstattet.

Beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Italien gehen und gingen zahlreiche Anfragen von Verbrauchern ein, die ein Auto bei Goldcar ausgeliehen haben. Zusammengefasst haben die Verbraucher mehrere Problematiken gemeldet, von mangelnder Transparenz in Bezug auf die Bearbeitungsgebühren des Kraftstoff-Tarifs Flex Fluel bis hin zur Vorgangsweise bei der Feststellung neuer Schäden am Auto.

Nach Meldung des EVZ und der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) hat die italienische Wettbewerbsbehörde AGCM am 9. März 2016 ein Verfahren gegen Goldcar eingeleitet (Verfahren Nr. PS10214). Im Zuge dessen wurden zwei verschiedene unlautere Geschäftspraktiken festgestellt.

Laut AGCM besteht die erste unlautere Geschäftspraxis, die von Goldcar verwirklicht wird, in einem aggressiven Verhalten durch das das Unternehmen versucht, die Verbraucher zum Kauf eines Zusatzproduktes zu bewegen, das als Versicherungsleistung vermarktet wird, um sowohl die Kaution als auch die Haftung für eventuelle Schäden am Auto zu reduzieren. Die allgemeinen Vertragsbedingungen von Goldcar vermittelten den Eindruck, dass in Abwesenheit eines zusätzlichen Schutzes der Verbraucher für den gesamten eventuell angerichteten Schaden aufkommen müsse.

Diesbezüglich hat die AGCM festgestellt, dass sich Goldcar in Hinblick auf die Höhe der Bemessung eines eventuellen Schadens am Auto zum Zeitpunkt der Rückgabe auf eine eigene Tabelle zur Schadensbemessung beruft. Bezüglich der Merkmale der Tabelle wurde von der AGCM unter anderem beanstandet, dass kein präzises System zur Bemessung des Ausmaßes des Schadens durch objektive Kriterien herangezogen wird, wie beispielsweise die Ausbreitung eines Kratzers.

Die zweite festgestellte unlautere Geschäftspraxis bezieht sich auf die Bearbeitungsspesen der Treibstoffpolizze Flex Fuel. Mit diesem Tarif bezieht der Verbraucher das Auto mit einem vollen Tank, kann das Auto aber auch mit einem nur teilweise gefüllten Tank wieder zurückgeben. In diesem Fall wird der Verbraucher für den nicht verbrauchten Treibstoff entschädigt. „Dabei werden jedoch noch Bearbeitungsgebühren in Abzug gebracht. Der Verbraucher wurde über diese weiteren Gebühren nicht klar und deutlich informiert“, erklären die Bozner Verbraucherschützer.

Für die erste unlautere Geschäftspraxis hat die AGCM eine Geldstrafe in Höhe von 1,7 Millionen Euro verhängt, für die zweite unlautere Geschäftspraxis beträgt die Strafe 300.000 Euro.

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