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ASPIAG darf nicht bauen

Aspiag: Auch vom Streikaufruf betroffenEs ist offiziell: Die Landesregierung hat die Baukonzession für das ASPIAG-Kaufhaus „wegen schwerwiegender Gesetzesverletzungen“ annulliert.

Mit einem Gutachten hatte die Landesregierung bereits Ende September die Annullierung für die Baukonzession des ASPIAG-Großkaufhauses eingeleitet. Nun ist die Entscheidung fix: Die von der Gemeinde ausgestellte Erlaubnis wird annulliert.

Der Grund: „Schwerwiegende Gesetzesverletzungen“, die eine Annullierung im Sinne von Artikel 105 des Landesraumordungsgesetzes notwendig gemacht hatten.

„Wir haben die Gemeinde und den Inhaber der Baukonzession aufgefordert dazu aufgefordert, Stellung zu nehmen“, erklärte LH Arno Kompatscher, „die Frist ist vorletzte Woche abgelaufen. ASPIAG hat nur zur Hälfte der aufgeworfenen Rechtsmängel Stellung genommen.“

In den zuständigen Stellen des Landes änderte sich mit dieser Erklärung nichts. „Man kam man zum selben Ergebnis“, so Kompatscher.

 

WAS WIR BISHER BERICHTETEN:

Die Landesregierung hat Ende September die Annullierung für die Baukonzession eines 30.000 Quadratmeter großen Einkaufszentrums im Gewerbegebiet Bozen Süd eingeleitet.

Für den hds – Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol ist dieser Beschluss die Konsequenz der geltenden Bestimmungen in der Südtiroler Raumordnung – insbesondere was die Ausübung des Einzelhandels in Gewerbegebieten anbelangt. „Von daher begrüßen wir diese kohärente Entscheidung“, erklärt hds-Präsident Walter Amort.

Die Landesregierung hat mit ihrer Entscheidung den entsprechenden Rekurs des hds angenommen.

Die vom ehemaligen Kommissar der Stadt Bozen, Michele Penta, erteilte Baukonzession war nicht rechtens, denn es fehlte die notwendige urbanistische Voraussetzung des Gebietes, in dem die Großstruktur entstehen sollte. Insbesondere ist – nach den geltenden Bestimmungen für Einzelhandelstätigkeiten in Gewerbegebieten – eine Änderung des Bauleitplanes der Gemeinde erforderlich. „Damit fehlen die raumordnerischen Voraussetzungen für die Ausübung einer Einzelhandelstätigkeit in diesem Gebiet, wie wir bereits mehrfach betont und in unserem Rekurs gegen die Baukonzession festgehalten haben“, so der hds.“

Dass die Konzession nicht rechtens sei und daher annulliert werden müsse, haben sowohl die zuständige Raumordnungskommission (einstimmig), das Rechtsamt des Landes und nun eben auch die Landesregierung in ihren Gutachten und Entscheidungen eindeutig untermauert und bestätigt. In diesem Zusammenhang hatte der hds auch das fragwürdige Vorgehen des Kommissars Penta kritisiert, der die Baukonzession nur wenige Tage vor seinem Amtsende erteilt hatte.

„In diesem Zusammenhang wollen wir beim Beschluss der Landesregierung die Tatsache hervorheben, dass sich die Einhaltung bestehender Gesetze verlässlich in den politischen Entscheidungen widerspiegelt. Diese Entscheidung gibt Hoffnung für die Solidität der Südtiroler Raumordnungsgesetze“, so hds-Präsident Walter Amort abschließend.

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