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Teure Schüsse

Ära Durnwalder_Jagd_01 (2)Der Rechnungshof verurteilt Alt-LH Luis Durnwalder und den Ex-Beamten Heinrich Erhard wegen der Verfahrenskosten zu Wild-Abschussdekreten zu jeweils 6.192 Euro Schadenersatz.

Von Thomas Vikoler

Einen juristischen Anspruch der Bürger auf eine frei zugängliche Biodiversität in Wald und Feld gibt es offenbar nicht. Jedenfalls aus der Sicht der Rechtssprechenden Sektion des Rechnungshof in Bozen, das nun ein Urteil von nicht unerheblicher Trageweite gefällt hat.

Es geht um mehrere Dutzend Dekrete zur sogenannten Entnahme von Wildtieren (Murmeltiere, Kormorane usw.), die der damalige Landeshauptmann Luis Durnwalder bis 2013 unterzeichnet hat.

Dekrete, die mit steter Regelmäßigkeit vom Bozner Verwaltungsgericht aufgehoben wurden. Vor allem wegen mangelnder Begründung.

Die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof machte in einem Schadenersatzverfahren gegen Durnwalder deshalb auch die Schäden geltend, welche der Allgemeinheit durch die über 700 Abschüsse entstanden seien. Schäden für die Biodiversität, also.

Ein Gutachter aus Trient taxierte den Wert der einzelnen Tierarten, ein Murmeltier ist demnach 2.439 Euro wert, ein Steinbock 5.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft forderte von Durnwalder und dem früheren Direktor des Landesamtes für Jagd und Fischerei, Heinrich Erhard, 1.158,169,64 Euro Schadenersatz.

Ein Antrag, den das Gericht nun größtenteils zurückweist. Ein Schaden ist in Bezug auf die getätigten Wildentnahmen nicht nachweisbar.

Zu einem Schuldspruch kam es aber trotzdem. Durnwalder und Erhard müssen laut Urteil dem Land jeweils 6.192 Euro zahlen. Es handelt sich um einen Anteil an den Verfahrenskosten des Landes für die Verfahren vor dem Verwaltungsgericht.

Die Tierschutzvereinigung LAV hatte die Abschussdekrete jeweils angefochten, zumeist wurden sie erst aufgehoben, als die Abschüsse bereits getätigt waren. Doch es fehlte, was nun auch der Rechnungshof beanstandet, eine angemessene Begründung dafür. Darin liegt Durnwalders und Ehrhards vermögensrechtliche Schuld, die Verfahren hätten vermieden werden können. Eine kuriose Begründung.

Das nun ergangene Urteil enthält auch zwei kuriose Rügen: Eine richtet sich gegen Durnwalder-Verteidiger Gerhard Brandstätter, der der Staatsanwaltschaft im Prozess einen „Verfolgungszwang“ gegen den Alt-Landeshauptmann unterstellt hat.

Diese Aussage wurde aus dem Protokoll gestrichen.

Die zweite zielt gegen Luigi Spagnolli, dem aktuellen Direktor des Amtes für Jagd und Fischerei, der die Beschuldigten mit einem technischen Gutachten zu Hilfe kam. Er habe damit elementare Grundregeln verletzt, heißt es im Urteil.

 

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