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Der Freispruch

tschurtschenthaler-gericht-bozenDer frühere Innichner SVP-Bürgermeister Werner Tschurtschenthaler wird in einem Strafverfahren, wegen dem er sogar den damaligen Staatspräsidenten Giorgio Napolitano behelligte, am Landesgericht freigesprochen. 

Von Thomas Vikoler

Der SVP-Bürgermeister war fuchsteufelwild.

Die TAGESZEITUNG hatte im Juli 2013 über ein gegen ihn am Bozner Landesgericht laufendes Strafverfahren berichtet. Die Sache mit dem dem Kraftwerk Vierschach-Winnebach. Werner Tschurtschenthaler, 45, das damalige Gemeindeoberhaupt, war darüber derart verärgert, dass er damit sogar Staatspräsident Giorgio Napolitano damit behelligte, als dieser im August desselben Jahres in Sexten urlaubte. Protest an höchster Stelle.

Seit Donnerstagnachmittag hat Tschurtschenthaler, inzwischen nicht mehr Bürgermeister, die Gewissheit, keine Straftat begangen zu haben. Einzelrichter Oswald Leitner, der im Jänner definitiv in den Staatsrat wechselt, sprach ihn vom Vorwurf der unterlassenen Anzeige einer Straftat frei. Weil seine Nicht-Handlung keine Straftrat darstellte. Staatsanwalt Axel Bisignano hatte am Ende selbst einen Freispruch beantragt.

„Es war keineswegs ein leichter Fall“, resümierte Anwalt Marco Mayr, der den Ex-Bürgermeister zusammen mit Michael Forer verteidigt hatte.

Es ging um den Neubau des Kraftwerkes Vierschach-Winnebach im Jahre 2010. Die grüne Landtagsfraktion machte den Fall öffentlich, indem sie auf die fehlende Benützungsgenehmigung für das Kraftwerk hinwies. Das war, in strafrechtlicher Hinsicht, nicht das Problem. Sondern: Das Kraftwerk war nicht an der Stelle errichtet worden, wie es im genehmigtem Projekt vorgesehen war.

Wegen einer Intervention des Landesdenkmalamtes musste kurzfristig umdisponiert werden. In der Nähe des geplanten Standortes befand sich nämlich ein Friedhofs-Kirchlein, das durch die Arbeiten am Kraftwerk hätte in Mitleidenschaft gezogen werden können. So jedenfalls die Befürchtung des Denkmalamtes.

Also einigten sich alle Beteiligten – die Elektrogenossenschaft, die Lieferfirma, die Projektanten, das Denkmalamt und die Gemeindeverwaltung – den Standort von Teilen des Kraftwerks um vier Meter zu verlegen. Ein Gebäude wurde nun, entgegen des genehmigten Projekts, oberirdisch errichtet. Eben um die Kapelle zu schonen.

Hätte man das nicht in unbürokratischer Eile getan, wäre, wie die Verteidiger in den Plädoyers erklärten, in der Gegend ein mittlerer Verkehrsnotstand ausgebrochen: Der Radweg hätte geschlossen werden müssen, auch an der Hauptstraße hätte es Probleme gegeben.

Das Variante-Projekt wurde bei der Gemeinde Innichen erst nach Fertigstellung der Bauarbeiten eingebracht. Der Bürgermeister, so der Vorwurf des damals zuständigen Staatsanwalts Lorenzo Puccetti, hätte deshalb umgehend Strafanzeige gegen die bauführende Elektrogenossenschaft erstatten müssen.

Im nun abgeschlossenen Strafprozess zeigte sich, dass Tschurtschenthaler keine Anzeige erstattete, dahinter aber kein Vorsatz stand, der Genossenschaft einen rechtswidrigen Vorteil zu verschaffen.

Verteidiger Marco Mayr bemerkte am Donnerstag in seinem Plädoyer süffisant, die Anzeige hätte ja auch von den örtlichen Carabinieri erstattet werden können. Schließlich habe deren Kommandant nachweislich an der Eröffnungsfeier für das neu errichtete Kraftwerk Vierschach-Winnebach am 17. Oktober 2010 teilgenommen.

Dass es eine rechtswidrige Bauführung gegeben hat, ist durch das nachträgliche Variante-Projekt erwiesen. Auch durch die am Donnerstag von Richter Leitner angeordnete Einstellung des Verfahrens gegen vier Mit-Angeklagte wegen Verjährung. Wegen Verstößen gegen die Baugesetze angeklagt waren Johann Strasser, Kandidus Burgmann, Christoph Burgmann und Stefan Troyer.

Die Angelegenheit ist damit begraben.

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