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Aufgehobenes Urteil

Brigitta Steger Oberkofler

Johann Paul Oberkofer, Brigitta Steger Oberkofler und die Tochter (Archivbild)

Die römische Kassation hebt das Berufungsurteil im Mordversuchs-Fall Brigitta Steger auf. Ehemann Johann Paul Oberkofler muss ins Gefängnis.

von Thomas Vikoler

Ein wahrer Paukenschlag!

Die römische Kassation hat, nach der Verhandlung am Donnerstag, das Berufungsurteil im Fall Brigitta Steger aufgehoben. Für Staatsanwältin Luisa Mosna ein Riesenerfolg!

Die Frau aus Luttach war im November 2012 mit einer Ahle und einem Hammer schwer verletzt worden, sie befindet sich seitdem im Koma.

Die Strafe, zehn Jahre Haft wegen Mordversuchs, für den Ehemann Johann Paul Oberkofler, muss nun vom Oberlandesgericht neu festgelegt (sprich: erhöht) werden.

Die Kassation hat das bisher verhängte Strafmaß von zehn Jahren für sofort vollstreckbar erklärt. Oberkofler, der derzeit in einer Therapieeinrichtung bei Verona untergebracht ist, wird in den nächsten Tagen in ein Gefängnis überstellt.

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