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Rechnung für den Verein

Landesrätin Martha Stocker

Landesrätin Martha Stocker

Gemeinden, die noch immer auf eine mittlerweile abgeschaffte Förderung ihrer Sportanlagen warten, können künftig auf flexiblere Abrechnungsmethoden zurückgreifen. Was sich ändert.

von Anton Rainer

Zwischen 30 und 50 Gemeinden sind von der Neuregelung betroffen, die die Landesregierung am Dienstag dieser Woche beschloss – und das, obwohl es besagte Förderung eigentlich gar nicht mehr geben dürfte.

Worum geht’s?

Seit dem Jahr 1989 erhielten Gemeinden, die ihre Sportanlagen umbauten oder renovierten, einen Beitrag vom Land. Voraussetzung: „Begünstigter und Auftraggeber des Projektes müssen identisch sein und der Beitrag oder das Darlehen darf weder ganz noch teilweise abgetreten werden.“ Übersetzt heißt das, dass weder Fußballvereine noch Gesellschaften mit teilweiser Beteiligung einer Gemeinde den Umbau durchführen durften, wenn sie an einen Landesbeitrag wollten. In jedem Fall musste die Gemeinde selbst ran.

Mit der Neuordnung der Gemeindenfinanzierung wurde diese explizite Sportanlagenförderung zwar gestrichen bzw. in den größeren Geldtopf der allgemeinen Beiträge eingebunden – dennoch warten noch über 30 Gemeinden auf eine bereits vorher eingereichte Finanzierung.

Und hier, so erklärt Amtsdirektor Armin Hölzl, hätten sich in den vergangenen Wochen Probleme aufgetan. „Bisher war nur möglich, dass die Gemeinden diese Arbeiten selbst durchführen und bei uns abrechnen“, meint Hölzl, „so baut inzwischen aber außerhalb der kleineren Ortschaften keiner mehr.“ Stattdessen seien es heute Stadtwerke, InHouse-Gesellschaften und Vereine selbst, die oft am besten wissen, wie ein Sportplatz umzubauen ist – „und die Gemeinden sagen dann: Kann das nicht der Verein machen?“

Künftig kann er, über die diesbezüglich geänderte Förderungsschiene allerdings nur bei bereits eingereichten Projekten.

Eine weitere Änderung, die die Landesregierung auf Vorschlag von Landesrätin Martha Stocker am Dienstag beschloss, betraf hingegen alle Sportler Südtirols, die vom Land gesponsert werden.

Ein „Übersetzungsfehler“ hatte bei der Kriterienverabschiedung im Mai dieses Jahres dafür gesorgt , dass „zu unterstützende Sportler und Sportlerinnen“ ein „positives Image vermitteln und sich positiv auf die öffentliche Meinung“ auswirken sollen. Tatsächlich gemeint waren die Wettkämpfe und Initiativen, an denen sie teilnehmen. Ein nicht unbedeutender Unterschied, der am Dienstag korrigiert wurde.

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