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Der Gehälter-Kompromiss

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Durchbruch im Streit um die Politikergehälter: Wie viel Arno Kompatscher, Richard Theiner und Co. künftig verdienen sollen.

Von Matthias Kofler

„Der Berg hat eine Maus geboren“, kommentiert Hans Heiss den Durchbruch im monatelangen Streit um die Politikergehälter. Am Dienstag wurde das Widmann-Gesetz zur Neuregelung der Politikerbezüge von der 3. Gesetzgebungskommission des Landtags genehmigt. Der Grüne enthielt sich bei der Verabschiedung der Stimme, genauso wie Paul Köllensperger vom Movimento 5 Stelle. Auf Antrag von SVP-Fraktionschef Dieter Steger kommt der Entwurf ganz oben auf die Tagesordnung der nächsten Landtagssitzung Ende November. Damit scheint ein Ende des zermürbenden Gehälter-Zoffs im Hohen Haus in Sicht.

Was sieht der (von der Kommission abgeänderte) Entwurf nun konkret vor?

Im Einvernehmen mit dem Gesetzeseinbringer, dem Landtagsvizepräsidenten Thomas Widmann, wurde aus dem Titel des Gesetzes der Bezug zum staatlichen Monti-Dekret gestrichen. Damit wahrt das Land seine autonomen Kompetenzen, so wie es das von der Autonomiefraktion in Auftrag gegebene Falcon-Gutachten empfiehlt.

Das staatliche Monti-Dekret sieht bei den Politikerbezügen eine Maximalvergütung von 13.800 Euro brutto im Monat vor.

Nach derzeitigem Stand erhält der Südtiroler Landeshauptmann eine monatliche Amtsentschädigung in Höhe von 19.200 Euro brutto bzw. 10.600 Euro netto.

Laut dem Widmann-Gesetz soll der LH von nun an ein Grundgehalt von 10.500 Euro brutto sowie eine steuerbefreite Funktionszulage erhalten. Die ursprünglich im Gesetz festgelegte Zulage von 3.300 Euro netto wird nun auf 4.600 Euro netto angehoben. Damit verdient Arno Kompatscher künftig unterm Strich fast gleich viel wie jetzt, nämlich rund 11.000 Euro netto im Monat.

Für die Landesräte ist eine Funktionszulage von 3.600 Euro netto im Monat vorgesehen. Damit brauchen auch die Landesräte keine finanziellen Einbüßen zu befürchten. Die Rohfassung des Gesetzes hätte eine Zulage von lediglich 2.700 Euro netto vorgesehen.

Unangepasst bleibt hingegen die Zulage für den Landtagspräsidenten: Roberto Bizzo bekommt eine monatliche Zulage von 3.300 Euro netto. Der ursprüngliche Widmann-Entwurf hätte vorgesehen, dass LH und Landtagspräsident in Zukunft gleich viel verdienen sollten.

Aus der Sicht von Hans Heiss geht die Erhöhung der Zulagen für die Regierungsmitglieder in Ordnung: „Der LH und die Landesräte sollen adäquat verdienen.“

Widerstand leistet die Opposition aber bei den Funktionszulagen für die Präsidenten der Gesetzgebungskommissionen sowie für die Fraktionssprecher im Landtag. „Mit dieser Maßnahme will die SVP die Opposition mit ins Boot holen“, meint Hans Heiss. Bislang erhielten weder die Präsidenten noch die Fraktionssprecher eine Zulage.

Laut dem – von der Kommission gutgeheißenen – Entwurf werden die Präsidenten der vier Landtagsausschüsse von nun an, neben ihrem normalen Abgeordnetengehalt von 9.800 Euro brutto, eine Zulage von 800 Euro netto im Monat erhalten.

Auch die Fraktionssprecher werden für ihre Tätigkeit künftig zusätzlich vergütet: Während sich die Chefs der vier Ein-Mann-Fraktionen im Landtag auf eine monetäre Aufbesserung von 600 Euro netto im Monat freuen dürfen, bekommen die Sprecher der größeren Fraktionen 1.100 Euro netto mehr im Monat.

Auf Vorschlag des Freiheitlichen Roland Tinkhauser wurde in das Gesetz ein Platzhalter eingefügt: Laut Artikel 10bis wird der Landtag bis zur nächsten Sitzung beauftragt, zu überprüfen, ob und in welcher Form die Kompetenzen für die Gehälter künftig vom Landtag wahrgenommen werden können. Bislang werden die Gehälter der Abgeordneten vom Regionalrat geregelt und ausbezahlt. „Damit würden wir der Region eine weitere Kompetenz entziehen – und wir könnten endlich selbst darüber diskutieren, wie viel ein Politiker wert sein soll“, so Tinkhauser.

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