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„Äußerst respektlos“

schweigkofler-wobi-lanaIn einem WoBi-Kondominium in Lana herrscht der Ausnahmezustand. Wie WoBi-Chef Heiner Schweigkofler die Situation in den Griff bekommen will.

von Artur Oberhofer

Eine Bewohnerin schilderte vor zwei Wochen gegenüber der TAGESZEITUNG, was in dem WoBiKondominium in Lana abgeht:

Die drei Jugendlichen, die in unserem Haus wohnen, beherbergen eine ganze Schar weiterer junger Männer, da übernachten teilweise bis zu zehn Leute in der Wohnung, es wird randaliert, gezündelt und geschrien. Wir verzeichnen Einbrüche in unsere Garagen, man hat unseren Garten zerstört, den wir mit viel Liebe angelegt hatten. Vor wenigen Tagen wurde über ein Auto uriniert. Es traut sich niemand mehr alleine in den Keller aus Angst, einem dieser Jugendlichen zu begegnen, auch weil sie Messer bei sich tragen. Die Carabinieri sind täglich hier, es wurden offenbar auch Drogen sichergestellt, aber sie können scheinbar nicht wirklich etwas ausrichten.“

Es geht um ein WoBi-Kondominium im Lorenzerweg in Lana.

In dem Kondominium wohnen drei volljährige Burschen. Die drei Brüder terrorisieren die Bewohner mit Vandalenakten. In der Wohnung ist es laut. Die Mutter der drei Burschen, eine Algerierin, ist vor ihren Buben in ein Frauenhaus geflüchtet.

Das WoBi hat die Version der Mitbewohner nun offiziell bestätigt. Der TAGESZEITUNG liegt ein Schreiben von WoBi-Präsident Heiner Schweigkofler vor, das dieser auf eine Anfrage des Freiheitlichen Walter Blaas aufgesetzt hat.

Heiner Schweigkofler schreibt unter dem Betreff „Terrorisiertes Mehrfamilienhaus in Lana“, dass sich die Situation in den vergangenen Wochen dramatisch zugespitzt habe:

„Die Institutswohnung in Lana wurde Frau (..) zugewiesen. Mit der Vertragsinhaberin wohnen ihre drei volljährigen Söhne (…), welche italienische Staatsbürger sind. Einer der Söhne befindet sich derzeit in Hausarrest in der genannten Wohnung.

Die Familie wohnt seit 2004 in der Wohnung (…). Ursprünglicher Vertragsinhaber ist Herr … (Vater der 3 jungen Männer), welcher jedoch aufgrund der Ehetrennung im April 2016 ausgezogen ist, und Frau (…) wurde die Nachfolge in die Zuweisung der Wohnung gewährt. Seit April 2016 wohnt sie dort allein mit ihren 3 Söhnen. In den folgenden Monaten ist es laut Meldungen der Nachbarn öfters zu familiären Streitigkeiten gekommen und aufgrund der Streitigkeiten auch zu Ruhestörungen für die Nachbarn. Seit September hat sich die Situation verschlimmert und die Vertragsinhaberin musste zeitweise in einer geschützten Wohnung unterkommen. Durch die Abwesenheit der Mutter haben die Verstöße gegen die Mieterordnung zugenommen. Vor allem wird von den Nachbarn gemeldet, dass sehr oft Freunde der Söhne in der Wohnung zu Besuch sind und dies zu allen Tages- und Nachtzeiten. Diese Personen verhalten sich äußerst respektlos gegenüber den anderen Bewohnern des Gebäudes und haben laut Meldungen der Nachbarn mehrmals nachts in den Gemeinschaftsflächen uriniert. Zudem wurde dem Wohnbauinstitut mitgeteilt, dass vom Balkon der Wohnung regelmäßig Zigarettenstummel und Gegenstände auf den Balkon der darunterliegenden Wohnung bzw. in die gemeinsame Grünfläche geworfen werden.“

Heiner Schweigkofler berichtet außerdem, dass es einen Lokalaugenschein in der Wohnung gegeben habe. Der WoBi-Präsident muss aber einräumen, dass die Abmahnungen gegen die Mieter bislang nichts genutzt haben. Außerdem ist es gar nicht so leicht, Mieter, die sich nicht an die Hausregeln halten, loszuwerden.

Ein weiterer Auszug aus dem Brief des WoBi-Chefs:

„Aufgrund eines Lokalaugenscheins in der Wohnung am 29.09.2016 wurde festgestellt, dass die Eingangstür der Wohnung schwer beschädigt wurde und ausgetauscht werden muss. Zudem ist das Rollo in einem der Schlafzimmer beschädigt. Alle Spesen für die entstandenen Schäden müssen von der Familie übernommen werden. Am 12. Oktober fand in Lana eine Aussprache mit den betroffenen Nachbarn statt, an dem der Bürgermeister und die Carabinieri teilgenommen haben. Vonseiten des Wobi waren der Generaldirektor und die zuständigen Mitarbeiter der Mieterservicestelle anwesend um die Anliegen der Mieter aufzunehmen und gemeinsam rechtliche Möglichkeiten zu prüfen.

Das Wohnbauinstitut hat der Vertragsinhaberin zwei Verwarnungen wegen Verletzung der Mieterordnung und Zufügens von schweren Schäden an der Wohnung (…) ausgestellt. Zudem wurden zwei Verwaltungsstrafen von Euro 100,00 angelastet. Bei weiterer Verletzung der Mieterordnung nach einer dritten Verwarnung kann der Präsident des Wohnbauinstituts nach Anhören der Zuweisungskommission den Widerruf der Wohnungszuweisung verfügen.“

Bleibt abzuwarten, ob die jungen Burschen sich jetzt beruhigen.

 

 

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