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Angefochtenes Gesetz

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Der Landtag ficht ein Staatsgesetz an, mit dem in die Finanzhoheit des Landes eingegriffen wurde.

Der Landtag ist zu einer Sondersitzung zusammengetreten, um einen Beschluss der Landesregierung zu ratifizieren. Die Landesregierung hat am 18. Oktober beschlossen, mehrere Bestimmungen des Gesetzes Nr. 164/16 – „Änderungen zum Gesetz vom 24. Dezember 2012, Nr. 243, in Sachen Ausgeglichenheit der Haushalte der Regionen und der örtlichen Körperschaften“ anzufechten, da sie im Widerspruch zum Autonomiestatut und zu dessen Finanzbestimmungen stehen. Der Anfechtungsbeschluss musste vom Landtag ratifiziert werden, damit er fristgerecht vor dem 28. Oktober beim Verfassungsgericht hinterlegt werden kann.

Wie LH-Stv. Christian Tommasini ausführte, widerspreche das Gesetz den Finanzbestimmungen des Statuts und betreffe damit die Haushalte der Region und der beiden Provinzen. Es beschränke den Zugriff auf den Mehrjahresfonds, räume der Staatsregierung die Befugnis ein, anstelle der Regionen und Lokalkörperschaften über eine eventuelle Verschuldung zu entscheiden und wolle den Beitrag der Regionen zur Sanierung des Staatshaushalts mit einfachem Gesetz festlegen.

LH Arno Kompatscher wies darauf hin, dass derselbe Anfechtungsentschluss vor wenigen Tagen vom Regionalrat fast einstimmig ratifiziert wurde. Die Regierung habe in ihrem jüngsten Programmierungsdokument DPEF bereits vorgesehen, dass dies richtiggestellt wird; aber solange dies nicht geschehen sei, müsse man den Rechtsweg beschreiten. Durch das anzufechtende Gesetz würde dem Land die Befugnis beschnitten, frei über die Ausgabe seiner Mittel zu entscheiden.

Die angesprochene Ersatzvornahme gebe es bereits, stellte Andreas Pöder (BürgerUnion) fest. Der Staat glaube, er habe eine Suprematieklausel, und handle dementsprechend, und das Land müsse immer wieder dagegen vorgehen. Pöder kritisierte das Vorhaben, in Zukunft die Anfechtungen von der Pflicht zur Ratifizierung durch den Landtag zu befreien.

LH Arno Kompatscher replizierte mit dem Verweis auf die unterschiedliche Verantwortlichkeit von Legislative und Exekutive. Mit dem anzufechtenden Gesetz habe der Staat jedenfalls, absichtlich oder aus Schlamperei, die Autonomiebestimmungen übergangen.

Der Anfechtungsbeschluss wurde mit 26 Ja bei 4 Enthaltungen ratifiziert. Damit war die Sondersitzung beendet.

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