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Der Kultur-Bonus

Jugendliche, die im Jahr 2016 das 18. Lebensjahr vollenden, erhalten einen Kulturbonus von 500 Euro. Dieser kann bis Ende 2017 eingelöst werden.

Jugendliche, die im Jahr 2016 das 18. Lebensjahr vollenden, können nun um den von der Regierung in Rom beschlossenen Kulturbonus von 500 Euro ansuchen. Der Bonus kann für Museen und Kunstgalerien, naturwissenschaftliche Einrichtungen, archäologische Stätten, Theater und Kino, kulturelle Events oder Bücher verwendet werden. Es ist möglich, das Guthaben für einen einmaligen Einkauf zu nutzen oder mehrere Ausgaben zu tätigen, bis der Betrag aufgebraucht ist. Dafür haben die Begünstigten Zeit bis zum 31. Dezember 2017.

Um in den Genuss des Kulturbonus zu kommen, ist zuvor eine Registrierung über das „Sistema Pubblico di Identità Digitale – SPID“ (Öffentliche System der digitalen Identität) auf dem Internetportal www.spid.gov.it notwendig, wobei folgende Daten einzugeben sind: Vor- und Nachname, Geschlecht, Geburtsort und -datum, Steuernummer, Daten des Personalausweises, E-Mail und Handynummer.

Die Registrierung kann mittels Computer, Tablet oder Smartphone durchgeführt werden. Nach der erfolgten Registrierung ist eine Anmeldung über die Plattform www.18app.it bzw. www.diciottapp.it möglich, um in Genuss des Kulturbonus zu kommen. Sobald der Betrag gutgeschrieben wurde, können Einkäufe online oder vor Ort getätigt werden, allerdings ist darauf zu achten, dass nur solche Angebote zugelassen sind, die das Kulturministerium genehmigt und in eine eigens dafür erstellt Liste aufgenommen hat.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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