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„Klausel ist kein Schutz“

„Klausel ist kein Schutz“

Die Freiheitlichen empfehlen ein Nein zur Verfassungsreform: Der Verfassungsgerichtshof werde im Zweifel im Sinne des Zentralstaates entscheiden.

Der Freiheitliche Landesparteiobmann Walter Blaas warnt vor den Auswirkungen der Verfassungsreform auf Südtirols Autonomie. Die sogenannte „Schutzklausel“ müsse sich vor der Interpretation durch den Verfassungsgerichtshof bewähren und gegen den staatlichen Zentralismus bestehen.

„Die Regierungspartei PD hat einen zentralistischen Verfassungsentwurf vorgelegt, der ganz klar das Interesse des Staates jenen der Regionen und Autonomien überordnet“, fasst der Freiheitliche Landesparteiobmann Walter Blaas in einer Aussendung einleitend zusammen. „Die Reform ist den Bedürfnissen der Zentralverwaltung in Rom gezollt und deren Durchsetzungsvermögen gegenüber den untergeordneten Gliedern“, erörtert Blaas.

„Die sogenannte ‚Schutzklausel‘ würde mit der neuen Verfassung in Kraft treten und nach der Reform der Autonomiestatuten abklingen“, hält der Freiheitliche Landtagsabgeordnete fest. „Bei Fragen der zuständigen Kompetenzen, der wahrgenommen Aufgaben und der Gesetzgebung entscheidet im Zweifelsfall der Verfassungsgerichtshof. Sollte die Verfassungsreform in Kraft treten, so müsste sich der Inhalt der Schutzklausel mit jenen der Verfassung vor dem Verfassungsgerichtshof messen“, unterstreicht Walter Blaas.

„Eine sogenannte „Schutzklausel für Südtirol“ widerspricht im eigentlichen Sinn der Rechtslogik der Verfassungsreform und wird in ihrer Tragweite überschätzt. Mit der neuen Verfassung wird der Staat seine Forderungen gegenüber den untergeordneten Gliedern effektiver durchsetzen können. Gegen Eingriffe in die Autonomie an sich – auch durch den Verfassungsgerichtshof – kann die Klausel im Endeffekt nicht schützen. Die Interessen des Staates – zumal eines zentralistischen – werden damit vor Gericht auf wenig Widerstand stoßen“, hält der Freiheitliche Landesparteiobmann fest.

„Bereits heute sind etliche Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof anhängig und die Autonomie Südtirols muss jedes Mal aufs Neue erstritten werden. Mit der neuen Verfassung würde sich die Situation eher zu Ungunsten Südtirols entwickeln“, so Blaas mit dem Verweis auf seine Anfrage.

„Letztlich legt der Verfassungsgerichtshof Südtirols Autonomie aus, interpretiert deren Trag- und Reichweite und setzt die Grenzen dort, wo sich der Zentralstaat zu entfalten versucht“, erklärt der Freiheitliche Landesparteiobmann abschließend und warnt vor einem weiteren Rückbau der autonomen Kompetenzen durch die Rechtsauslegung des Verfassungsgerichtshofes sollte die neue Verfassung in Kraft treten.

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