Du befindest dich hier: Home » Politik » Das Personal-Zuckerle

Das Personal-Zuckerle

Das Personal-Zuckerle

Die SVP will die Zahl der Fraktionssekretäre im Landtag aufstocken. Das Ziel: die Opposition für die Wahlreform zu gewinnen.

Von Matthias Kofler

Roberto Bizzo hat den Fraktionssprechern im Landtag seinen Gesetzentwurf über das Fraktionspersonal vorgestellt.

Der Vorschlag des Präsidiums sieht vor, dass die Mitarbeiter der Fraktionen künftig über den Landtag für die Dauer der Legislaturperiode angestellt werden. Damit umschifft das Land die Vorgaben der neuen italienischen Verfassung, die keine finanziellen Zuwendungen an die Fraktionen mehr erlaubt.

Das Bizzo-Gesetz fußt auf demselben Schlüssel, der auch schob bei der bisherigen Regelung der Fraktionsgelder und –mitarbeiter angewandt wurde. Demnach erhält eine Ein-Mann-Fraktion einen Angestellten, Fraktionen mit drei Abgeordneten stehen 2,5 Angestellte zu und Fraktionen mit sechs Abgeordneten vier Angestellte.

Der Haken: Der Bizzo-Entwurf sieht auch eine Obergrenze von maximal sieben Angestellten vor, die nur bei der SVP als größten Fraktion im Landtag zum Tragen kommt.

Laut dem staatlichen Monti-Dekret könnte der Landtag jeden Abgeordneten mit einem persönlichen Sekretär ausstatten, abzüglich Landesregierung und Präsidiumsmitglieder. Der Landtag hatte sich 2013 gegen diese Möglichkeit ausgesprochen – aus Kostengründen, aber auch, weil eine größere Fraktion die Arbeit leichter unter den Mitgliedern aufteilen kann als eine kleinere Fraktion, in denen weniger Abgeordnete die gleiche Arbeit leisten müssen.

Der SVP geht der Bizzo-Entwurf nicht weit genug. Sie will nun im neuen Gesetz das Personal aufstocken: Jeder Abgeordnete soll einen persönlichen Sekretär erhalten – so wie es das Monti-Dekret vorsieht. Ausgenommen sind nur die Landesräte und die Präsidiumsmitglieder, die ja schon über eigene Mitarbeiter verfügen.

In der Praxis würde der SVP-Vorstoß eine Aufstockung des Personals mit sich bringen, vor allem bei Zwei-, Drei-, Sechs-Mann/Frau-Fraktionen.

Bei der SVP selbst würde diese Regelung hingegen keine Auswirkungen haben: Sie hat 17 Abgeordnete. Weil die sieben Landesregierungsmitglieder und die drei Präsidiumsmitglieder wegfallen, bleiben nur sieben einfache Abgeordnete übrig. Unterm Strich bedeutet dies sieben Fraktionsangestellte, genauso viele wie beim Bizzo-Gesetz.

Bei den Freiheitlichen, der Süd-Tiroler Freiheit, den Grünen und beim PD würde der SVP-Vorschlag eine Personalaufstockung mit sich bringen. Das Kalkül der Volkspartei: Mit diesem Zuckerle sollen einige Oppositionsfraktionen dazu bewogen werden, bei der Wahlreform und beim Politikkosten-Gesetz mit der SVP zu stimmen. Die Volkspartei braucht für beide Gesetze eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag, ansonsten könnte gegen beide Gesetze eine Volksbefragung in die Wege geleitet werden.

Ein solches Referendum will die SVP tunlichst vermeiden.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen