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„Gute Sache“

Renzler HelmuthSVP-ArbeitnehmerInnen-Chef Helmuth Renzler begrüßt das zwischen der Regierung und den Gewerkschaften gestern unterzeichnete und am 1. Jänner 2017 in Kraft tretende Abkommen zu den neuen Rentenbestimmungen.

Obwohl die Gewerkschaften nicht all ihre Vorstellungen und Wünsche durchsetzen konnten, ist die Gesamtlösung positiv, schreibt Helmuth Renzler in einer Aussendung.

Die Regierung beabsichtigt den Rentnern, welche ein persönliches Einkommen von bis zu 1.000 Euro monatlich haben, eine 14. Monatsrate zuzugestehen. Bisher hatten nur Rentner mit einem persönlichen Einkommen bis zu 750 Euro monatlich darauf Anspruch. Diese neue Maßnahme, die vorgesehene Erhöhung des Steuerfreibetrages auf 8.125 Euro der Rente, sowie die Erhöhung von 30 Prozent der 14. Monatsrate für Rentner, welche schon derzeit diese Monats-Rentenrate beziehen, stellt für Niedrigstrentner eine beachtliche finanzielle Besserstellung dar, so der SVP-ArbeitnehmerInnen-Chef.

Ein neues flexibles Renteneintrittsalter soll ebenso Erleichterungen schaffen. Ab kommenden Jänner 2017 soll es möglich sein 3 Jahre und 7 Monate vor Erreichen des Renteneintrittsalters in Pension zu gehen. Für Rentner mit einer monatlichen zukünftigen Rente bis zu voraussichtlich 1500 Euro (muss noch genau definiert werden) ist diese neue Maßnahme kostenlos und äußerst vorteilhaft, während sie für alle anderen kostenpflichtig ist. Auch für Langzeitarbeitslose, Arbeitsunfähige und ArbeitnehmerInnen, welche besonders beschwerliche Tätigkeiten ausüben, ist diese Möglichkeit interessant und günstig. Wobei in den nächsten Wochen jedoch noch genau festzulegen ist, welches Arbeitstätigkeiten genau besonders beschwerlich sind.

„Sicherlich können aber nicht alle zukünftigen Rentner diese Flexibilität zu vernünftigen Bedingungen beanspruchen. Hier muss noch nachgebessert werden, damit die finanziellen Nachteile zumutbar sind“, stellt der Landtagsabgeordnete Helmuth Renzler fest.

Andere Vorteile ergeben sich hingegen für all jene, die zwischen ihrem 14. und 18. Lebensjahr mindestens 1 Jahr lang rentenversichert waren und Langzeitarbeitslose, Arbeitsunfähige sind und beschwerliche Tätigkeiten ausüben: Diese können bereits mit 41 Versicherungsjahren in Rente gehen.

Weiters wird für alle anderen versicherten ArbeitnehmerInnen, die zwischen ihrem 14. und 18. Lebensjahr mindestens 1 Jahr lang rentenversichert waren, die Anpassung der Rentenvoraussetzungen an die Erhöhung der durchschnittlichen Lebenserwartung ab dem 1. Jänner 2019 blockiert, beziehungsweise eingefroren. Und schließlich ist noch vereinbart, die ab dem Jahr 2018 vorgesehene monatliche Reduzierung auf den Rentenbetrag für alle jene Rentner, welche vor dem 62. Lebensjahr in Pension gehen, nicht anzuwenden.

Für die zukünftigen Renten der Jugendlichen sollen dank einer Absichtserklärung in einer zweiten Phase Lösungen gefunden werden.

„Die SVP-ArbeitnehmerInnen haben immer auf eine Einführung eines flexiblen Renteneintrittsalters gedrängt. Nun sehen wir unsere Forderungen teilweise erfüllt.
Durch die vom Land Südtirol für Niedrigstrentner erlassenen Steuerbefreiungen und jetzt kombiniert mit den Maßnahmen des Staates, können wir endlich über eine Entlastung für unsere Rentner sprechen. Insgesamt ist das neue Abkommen ein erfreuliches Ergebnis, welches vielen ArbeitnehmerInnen eine Perspektive für einen vernünftigen Pensionierungszeitpunkt gibt“, freut sich der Vorsitzende der ArbeitnehmerInnen in der SVP und Landtagsabgeordnete Helmuth Renzler.

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