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Die Freier vom Lande

Busen prostituierte hure Neuer Sex-Skandal: Die Staatsanwaltschaft Bozen ermittelt gegen neun Südtiroler wegen Minderjährigen-Prostitution. Sie sollen mit einer jungen Frau sexuell verkehrt sein.

von Thomas Vikoler

Diesmal finden sich, wie im Jahre 2011, keine Promis oder Halbpromis unter den Tatverdächtigen. Es sind vornehmlich (deutschsprachige) Südtiroler aus den Landgemeinden: Arbeiter, Unternehmer, Angestellte. Was sie laut Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Bozen verbindet: Sex mit einer zum Tatzeitpunkt minderjährigen Frau gehabt und dafür bezahlt zu haben.

Rechtlich ausgedrückt: Minderjährigen-Prostitution nach Strafrechtsartikel 600bis.

Ein Artikel, der auch hierzulande ins öffentliche Bewusstsein geriet. Im Jahre 2011 gab es die sogenannte Bunga-Bunga-Affäre (in Anspielung an die Causa Silvio Berlusconi), in der zwei Dutzend Männer aus Bozen und Umgebung, einige davon ziemlich in der Öffentlichkeit stehend, verwickelt waren. Ihnen warf die Staatsanwaltschaft vor, in Bozen mit drei minderjährigen Prostituierten sexuell verkehrt zu sein.

Einige der Beschuldigten konnten sich mit der Rechtfertigung, das tatsächliche Alter der jungen Frauen nicht gekannt zu haben (oder in sie verliebt gewesen zu sein), aus dem Strafverfahren winden.

Sechs Beschuldigte schlossen am Ende gerichtliche Vergleiche mit bedingten Haftstrafen zwischen drei und zwölf Monaten, zehn Positionen wurden archiviert. Die (volljährige) Frau, welche die drei Minderjährigen an die Männer vermittelt hatte, ging ebenfalls einen gerichtlichen Vergleich ein: Zwei Jahre Haft wegen Anstiftung zur Minderjährigen-Prostitution.

Zu gerichtlichen Vergleichen dürfte es auch in diesem Strafverfahren kommen, denn die Beweislage scheint – zumindest zu einigen Positionen – eindeutig zu sein. Die Ermittlungen, die vom jungen Bozner Staatsanwalt Andrea Sacchetti koordiniert werden, stehen kurz vor dem Abschluss. Gut möglich, dass bereits vor der formellen Mitteilung beim Voruntersuchungsrichter Vergleiche geschlossen werden.

Einige der Beschuldigten beharren hingegen darauf, das tatsächliche Alter ihrer Sex-Partnerin nicht gekannt zu haben. Das ist angesichts des langen Tatzeitraums nicht auszuschließen. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft basieren wesentlich auf den Aussagen der (inzwischen volljährigen) jungen Frau. Sie war bei einer Überprüfung durch Ordnungshüter (damals war sie minderjährig) über ihre Kunden befragt worden. Sie nannte dabei offenbar auch Namen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nahmen ihren Lauf.

Auf jedem Fall erklärte die Prostituierte, bereits ab einem Alter von 14 Jahren für Sex Geld genommen zu haben. Bis zu ihrer Volljährigkeit hatte sie mit zahlreichen Kunden Kontakt – mit unterschiedlicher Häufigkeit. Einige der Kontakte erfolgten kurz vor der Volljährigkeit. Für diese Kunden ist die Nicht-Kenntnis des tatsächlichen Alters der jungen Frau ein potentieller Aufhänger, straffrei davonzukommen.

Auf jedem Fall laufen derzeit formell Ermittlungen wegen Minderjährigen-Prostitution gegen neun Südtiroler, die sich allesamt einen Anwalt genommen haben. Die Ermittler gegen davon aus, dass sich einige der Männer gekannt bzw. untereinander den Besuch bei der jungen Prostituierten empfohlen zu haben.

Eine Gesetzesänderung aus dem Jahre 2012 könnte milden Haftstrafen wie in der Bunga-Bunga-Causa im Weg stehen. Für Fälle, in denen der bezahlte Sexpartner jünger als 16 Jahre alt ist, wurde der Strafrahmen von sechs Monaten bis drei Jahren (plus 5.100 Euro Geldstrafe) auf zwei bis fünf Jahre angehoben. Betreffen die sexuellen Kontakte eines Beschuldigten beide Alters-Profile (unter 16 Jahren bzw. zwischen 16 und 18 Jahren), kommt der jeweils günstigere Strafrahmen zur Anwendung.

 

 

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