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Gemeiner Schatzer

Gemeiner Schatzer

Posse im Landtag; Die Opposition will die Macht des Gemeindenverbandes einschränken – und erhält dafür prompt ein negatives Gutachten des Gemeindenverbandes.

Von Matthias Kofler

Alessandro Urzì und Myriam Atz-Tammerle zeigen sich enttäuscht: Ihr Vorhaben, die Entscheidungsgewalt des Gemeindenverbandes wesentlich einzuschränken, scheitert am Widerstand der Mehrheit – und am Gemeindenverband selbst.

Es ist wahrlich eine Posse: Im Gesetzgebungsausschuss des Landtags wurde ein Gesetzentwurf der Opposition mit dem Titel „Einrichtung und Ordnung des Rates der Gemeinden“ diskutiert. Demnach soll der Gemeindenverband künftig keine positiven oder negativen Gutachten zu Gesetzesentwürfen mehr erteilen dürfen. Vielmehr soll sich der Verband darauf beschränken, etwaige Verbesserungsvorschläge zu den Gesetzentwürfen vorzubringen.

„Bislang war es so, dass die Entwürfe der Mehrheit entweder positiv begutachtet wurden, oder aber sie erhielten Verbesserungsvorschläge und wurden dann in einer späteren Behandlung gutgeheißen“, erklärt Myriam Atz-Tammerle von der Süd-Tiroler Freiheit. Die Entwürfe der Opposition hingegen seien zumeist direkt, also ohne Verbesserungsvorschläge, vom Gemeindenverband abgeschmettert worden.

Alessandro Urzì wollte diesem Prozedere per Gesetz Einhalt gebieten: Dem Rat der Gemeinden solle eine neue Funktion zugeteilt werden. Er solle als beratendes Organ nicht die Gesetzesvorlagen bewerten, sondern Vorschläge und Änderungen ausarbeiten, um die Gesetze in ihrer Gesamtheit besser auf die zu regelnden Themenbereiche abzustimmen. „Die Bewertung der Vorschläge soll stattdessen den institutionellen Organen des Landtages überlassen werden“, forderte der Abgeordnete von Alto Adige nel Cuore.

Der entsprechende Gesetzentwurf wurde nun vom Ausschuss begutachtet – und letztlich mehrheitlich abgelehnt. Brisant: Die Vorsitzende Magdalena Amhof (SVP) begründete ihre Neinstimme ausgerechnet mit einem negativen Gutachten des Gemeindenverbandes zum Gesetzentwurf.

Das negative Gutachten von Gemeindenchef Andreas Schatzer ist eine Ohrfeige für die Oppositionsvertreter. Dort heißt es knapp: „Die Möglichkeit für den Rat der Gemeinden, zu den Gesetzesvorschlägen, die direkt oder indirekt die Gemeinden betreffen, Gutachten abzugeben, ist ein grundlegendes Recht, das den Gemeinden im Zuge der Umsetzung der Verfassungsreform von 2001 zuerkannt wurde. Auf diese wollen die Gemeinden unter keinen Umständen verzichten.“

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