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„Trauriges Spektakel“

Das Gesetz zur Kürzung der Politikergehälter wird im Oktober im Landtag behandelt. Die Opposition ist gespalten.

Von Matthias Kofler

Die Fraktionssprecher im Landtag haben gestern kontrovers über den Gesetzentwurf zur Kürzung der Politikergehälter debattiert. Am Ende der Sitzung kündigte Präsident Roberto Bizzo an, dass das Gesetz „von Amts wegen“ ganz oben auf die Tagesordnung der Oktober-Sitzung im Landtag kommen soll. Die Abgeordneten haben im Oktober aber die Möglichkeit, das Gesetz wieder an die Gesetzgebungskommission zurückzuverweisen.

Während die SVP-Fraktion die Behandlung des Widmanns-Gesetzes weiter verzögern will, ist die Opposition gespalten: Freiheitliche und Süd-Tiroler Freiheit schlossen sich gestern der Forderung von SVP-Sprecher Dieter Steger an, der Behandlung des Themas der Politikkosten mehr Zeit einzuräumen. Im November soll eine Gesamtlösung präsentiert werden, die nicht nur die Gehälter und die Fraktionsmitarbeiter umfasst, sondern auch ein neues Modell der Parteienfinanzierung auf die Beine stellt.

Widerstand gegen den SVP-Vorschlag kam vonseiten des Abgeordneten Alessandro Urzì: „Ich werde mich mit allen Mitteln gegen die Oberflächlichkeit und Arroganz der lokalen Machthaber wehren“, so der Abgeordnete von Alto Adige nel Cuore. Auch Andreas Pöder verwies auf das Caia-Gutachten des Landtags, das „relativ klar“ sei: „Um die Autonomie auszuweiten oder zu retten, muss man nicht unbedingt zuallererst beim LH-Gehalt ansetzen“, meinte der BürgerUnion-Politiker. „Wennschon, dann hätte man das bei der Sanität machen sollen“, pflichtete ihm Paul Köllensperger vom Movimento 5 Stelle bei.

Köllensperger ärgerte sich über das „Geplänkel“ seitens der Volkspartei und sprach von einem „traurigen Spektakel“. Zwar halte er den Widmann-Entwurf auch nicht für „rundum gelungen“, insbesondere was die Aufstockung der Gehälter für den Landtagspräsidenten und die Fraktionssprecher betrifft. „Insgesamt tendiere ich aber eher dazu, für den Entwurf zu stimmen. Das Trentino hat sich schon vor drei Jahren an die Monti-Vorgaben angepasst. Ob die darin enthaltenen Obergrenzen angemessen sind, ist eine andere Frage“, so Köllensperger.

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