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Die Rosinenpicker

Die Rosinenpicker

Im Landtag wachsen die Zweifel am Falcon-Gutachten: Geht es der SVP wirklich um die Rettung der Autonomie, oder nur um das Gehalt des LH?

Von Matthias Kofler

Andreas Pöder schüttelt den Kopf: „Das ist eine reine Verzögerungstaktik der SVP. Ich hoffe, dass meine Oppositionskollegen das durchschauen und das falsche Spiel nicht mitspielen werden.“ Auch Hans Heiss erhebt Zweifel an den guten Absichten der Volkspartei: „Hier wird parteiintern ein Gutachterkrieg ausgetragen. Dass wir uns ganz von den staatlichen Vorgaben abkoppeln können, halte ich für eine problematische Argumentation.“

Am Falcon-Gutachten, das SVP-Senator Karl Zeller am Montag vorgestellt hat, scheiden sich die Geister. Das Gutachten kommt zum Schluss, dass Südtirol in jenen Bereichen, in denen das Land autonome Kompetenzen vorweist und die es zur Gänze selbst finanziert, nicht verpflichtet ist, die staatlichen Grundsätze der finanziellen Koordinierung eins zu eins umzusetzen. Für SVP-Senator Karl Zeller ist damit klar: Der Landtag muss die Gehälter der Regierungsmitglieder nicht auf die im Monti-Dekret festgehaltene Obergrenze von 13.800 Euro kürzen.

Im Landtag mehren sich jedoch die Zweifel an dem Gutachten. Für viele Oppositionelle ist unklar, warum die SVP das Prinzip der finanziellen Gestaltungsfreiheit erst jetzt, wo eine Kürzung der Regierungsgehälter unmittelbar bevorsteht, zur Anwendung bringt. „Ich kann mich nicht erinnern, dass die Autonomiefraktion jemals ein Gutachten zu einem den Landtag betreffenden Gesetz eingereicht hatte“, sagt ein Abgeordneter.

Hans Heiss mahnt den Landtag zur Vorsicht: „Wir müssen hier höllisch aufpassen. Es gilt, den autonomen Spielraum größtmöglich auszuschöpfen. Ich bezweifle aber, dass die Spielregeln des Staates bei uns überhaupt nicht zum Tragen kommen.“

Der Grüne erinnert an den – wie er sagt – „Eiertanz“, den die Landesregierung im Zusammenhang mit der Aufstockung der Gehaltsobergrenze der Primare aufgeführt hat. Zum Ende des Jahres 2015 wurde die Obergrenze um 20 Prozent erhöht. Nach heftigen Protesten aus Rom gab die Landesregierung aber nach und führte wieder die staatliche Obergrenze von 240.000 Euro im Jahr ein.

Dabei hätte die Landesregierung – theoretisch – auch darauf beharren können, dass die Primare komplett vom Land gezahlt werden, womit die staatlichen Bestimmungen nicht zum Tragen kommen.

„Auch bei den Gehältern der öffentlichen Bediensteten hat die Landesregierung, ohne mit der Wimper zu zucken, die staatlichen Vorgaben angewandt“, kritisiert Hans Heiss. So blieben die Gehälter von 2010 bis 2015 eingefroren. „Den Beamten ist dadurch sehr viel Geld durch die Lappen gegangen“, so der Grüne.

Dabei weist das Land beim Landespersonal autonome Kompetenzen auf. Beruft sich die Landesregierung auf das Falcon-Gutachten, könnte sie die staatlichen Kollektivverträge gänzlich aufheben und neue, aus Sicht der Angestellten günstigere Verträge verabschieden. „Stattdessen hat Waltraud Deeg bei ihrem Personalgesetz aber weitestgehend die staatlichen Bestimmungen übernommen“, entgegnet Andreas Pöder. Der Abgeordnete der BürgerUnion ist überzeugt, dass es der SVP nicht um die Autonomie, sondern nur um die Rettung der Politikergehälter geht. „Denn wäre sie konsequent, dann müsste sie das Falcon-Gutachten auch bei den Landesbediensteten anwenden.“

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