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Der Rettungsversuch

FuchsDie Tierschutzorganisation LAV rekurriert gegen das Fuchsjagd-Sonderdekret des Landes. Dabei haben die Tierschützer seit April drei Rechtsstreite gegen das Land verloren – und wurden jeweils zur Spesenrückerstattung verurteilt.

von Heinrich Schwarz

Die Genugtuung im Landesamt für Jagd und Fischerei sowie beim Südtiroler Jagdverband war in den letzten Monaten groß. Nach regelmäßigen Rückschlägen gab es zuletzt gleich mehrere Erfolge: Drei Entnahmedekrete von Landesrat Arnold Schuler wurden vom Bozner Verwaltungsgericht als rechtmäßig erklärt.

Zum besseren Verständnis:

So gut wie jedes Jahr erlässt Schuler im Sommer Dekrete für Sonderjagdzeiten. Zum einen in Bezug auf Füchse, die laut staatlichem Gesetz erst ab dem Herbst bejagt werden dürfen – und zum anderen in Bezug auf Murmeltiere, die laut Gesetz überhaupt nicht bejagt werden dürfen.

Das Land begründet die Sonderdekrete stets damit, dass die Population der Tierarten steige und die Schadensfälle dementsprechend zunehmen. Es brauche deshalb eine Regulierung. Die Dekrete werden jedoch immer sofort von der Tierschutzorganisation LAV angefochten und vom Verwaltungsgericht daraufhin vorsorglich ausgesetzt, wodurch die Jagd gestoppt wird. Bis es zum endgültigen Urteil kommt, dauert es dann mehrere Monate oder gar Jahre.

Seit April hat das Bozner Verwaltungsgericht nun drei Urteile zu vergangenen Sonderdekreten gefällt – und dabei jeweils dem Land Recht gegeben und die Tierschützer zur Spesenrückerstattung verurteilt. Betroffen sind das Fuchsdekret von 2015 sowie die Murmeltierdekrete von 2014 und 2015.

Der Grund für die (verspäteten) Erfolge des Landes: Im Gegensatz zu früheren Dekreten ist das Amt für Jagd und Fischerei viel genauer vorgegangen.

„Für die Zukunft kann dies nur eines bedeuten: Sofern sich das Land exakt an die gesetzlichen Vorgaben hält, sollte die in Vergangenheit übliche Aussetzung der Entnahmedekrete der Vergangenheit angehören“, meint der Südtiroler Jagdverband.

Vor zwei Wochen hat Schuler wieder ein Sonderdekret erlassen: Vom 22. Juli bis zum 17. September ist die Fuchsjagd im Umkreis von 400 Metern von Geflügelhaltungen erlaubt. Das Dekret wurde genau nach dem Muster des Dekretes vom Vorjahr erstellt, sodass große Hoffnungen bestehen, dass es im Falle eines Rekurses nicht mehr ausgesetzt wird.

Trotz der drei jüngsten Niederlagen vor Gericht haben die Tierschützer am Montag auch das heurige Jagddekret angefochten, wie der Bozner LAV-Anwalt Mauro De Pascalis auf Nachfrage erklärt. Der Rekurs sei beim Verwaltungsgericht hinterlegt worden. „Die Umweltbehörde ISPRA hat nur eine limitierte Entnahme gutgeheißen. Dies wird aber nicht respektiert. Wenn die Jagd im Umkreis von 400 Metern von Geflügelhaltungen erlaubt ist, betrifft es praktisch das ganze Territorium“, erklärt De Pascalis.

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