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Die Haushalts-Zuckerlen

Der Nachtragshaushalt des Landes 2016 tritt am Dienstag in Kraft – und bringt einige Änderungen mit sich.

Als Landesgesetz Nr. 16 wird die allgemeine Rechnungslegung des Landes für das Haushaltsjahr 2015 nach Genehmigung durch den Landtag und die Ausfertigung durch den Landeshauptmann am Dienstag im Amtsblatt Nr. 30, Beiblatt Nr. 5, veröffentlicht.

Auch der Nachtragshaushalt des Landes Südtirol für das Finanzjahr 2016 und für den Dreijahreszeitraum von 2016 bis 2018 wird als Landesgesetz Nr. 18 im morgigen Amtsblatt zu finden sein. Dasselbe gilt für das Finanzgesetz, das Landesgesetz Nr. 17, das die Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt des Landes Südtirol für das Finanzjahr 2016 und für den Dreijahreszeitraum 2016-2018 enthält.

Im zehn Artikel starken Finanzgesetz zum Nachtragshaushalt finden sich unter anderem die rechtlichen Voraussetzungen, um die Abfallbewirtschaftung zu verbessern, das Stellenkontingent an den deutschen Kindergärten anzuheben, den Ausstieg des Landes aus der Flughafenbetreibergesellschaft ABD einzuleiten sowie Anpassungen im Zusammenhang mit der Gemeindeimmobiliensteuer GIS vorzunehmen. Zudem soll Familien eine flexiblere Handhabung der Betreuungsstunden ermöglicht werden, indem statt dem Monats- ein Jahreslimit vorgesehen wird.

Die drei Gesetze treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung, also übermorgen, Mittwoch, 27. Juli, in Kraft.

Besonders die ladinischen Gemeinden wird hingegen die morgige Veröffentlichung der Buchhaltungs- und Finanzordnung der Gemeinden und Bezirksgemeinschaften im Gadertaler Idiom interessieren. Das Landesgesetz Nr. 17 trägt das Datum 22. Dezember 2015. Es war Ende vergangenen Jahres vom Landtag auf Vorschlag der Landesregierung genehmigt worden.

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