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Zulässige Akten

moggia taschlerDer Doping-Prozess im Fall Gottlieb und Daniel Taschler wird fortgesetzt. Die  Abhör- und Observationsprotokolle wurden für zulässig erklärt.

Dass dieser Prozess eine heftige juristische Schlacht mit sich bringen werde, war vorauszusehen.

Zu viel steht für die drei Angeklagten – der Antholzer Biathlon-Papst Gottlieb Taschler, sein sportelnder Sohn Daniel und der in Italien gesperrte Sportarzt Michele Ferrari – in diesem Verfahren wegen Verstößen gegen das Doping-Gesetz auf dem Spiel.

Im Mai stellten ihre Verteidiger einen nicht unerwarteten Antrag. Nämlich alle Abhör- und Observierungsprotokolle aus dem Prozessakt zu streichen. „Sie sind nicht verwendbar, weil sie aus einer anderen Ermittlung stammen“, fasste Flavio Moccia, der Verteidiger der beiden Taschlers, die Begründung für den Antrag zusammen.

Wäre der Antrag angenommen worden, wäre die Anklage faktisch ohne Grundlage gewesen, denn das Beweismaterial besteht ausschließlich aus Telefonabhörungen und Beschattungen des Campers von Michele Ferrari. Die Einholung von weiterem Beweismaterial wurde im Dezember 2014 durch einen Zeitungsartikel mehr oder weniger vereitelt. Bei einer Beschlagnahme-Aktion in Antholz fanden die Ermittler jedenfalls nichts Brauchbares.

Die Abhörungen, welche die Verteidigung für nicht verwendbar hält, stammen tatsächlich aus der langjährigen Olympia-Ermittlung der Staatsanwaltschaft Padua gegen Ferrari, dessen Sohn und eine Reihe von Radsportlern. Auch der geständige Doping-Sünder Lance Armstrong ist darin verwickelt. Die Akten, die Gottlieb und Daniel Taschler betrafen, wurden von der Staatsanwaltschaft Padua an die Kollegen aus Bozen geschickt, die schließlich ein Verfahren wegen Dopings bzw. Beihilfe dazu einleiteten.

Am Dienstag hat Richter Carlo Busato entschieden: Die Abhör- und Observierungsprotokolle sind zulässig. Der Prozess kann also weitergehen.

 

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