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Verurteilte Manager

schaelDie Bozner Sanitätsmanager Umberto Tait und Sabrina Balduzzi sind vom Rechnungshof zur Zahlung von 60.500 Euro verurteilt worden. Generaldirektor Thomas Schael stellt sich hinter die Führungskräfte.

Mit Urteil vom 17. Juni dieses Jahres hat die dritte Zentralsektion (Rom) des Rechnungshofes ein erstinstanzliches Urteil des Rechnungshofes der Region Trentino Südtirol bestätigt, mit dem die Führungskräfte des Gesundheitsbezirks Bozen Umberto Tait und Sabrina Balduzzi zur Zahlung von 60.507,95 Euro (70% für den ersten, 30% für die zweite) verurteilt wurden, zusätzlich zu Zinsen und Kosten der beiden Verfahren.

Der Schaden, den der Rechnungshof dem Direktor des Gesundheitsbezirks Bozen und der Leiterin der Personalabteilung zuspricht, bezieht sich auf die Auftragsvergabe an einen ehemaligen Mitarbeiter. Dieser war freiwillig durch die vorgezogene Pensionierung aus dem Dienst ausgeschieden, aber dann über eine Zeitarbeitsfirma wieder beauftragt worden.

Dieser Vertrag wurde annulliert, weil der Mitarbeiter Führungsaufgaben im Amt für Pensionen und Fürsorge des Gesundheitsbezirks wahrnahm und damit gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen wurde: an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die freiwillig durch die vorgezogene Pensionierung aus dem Dienst ausscheiden, dürfen keine Aufträge (Beratung, Zusammenarbeit, Studien, Forschung) gegeben werden.

Der Generaldirektor des Sanitätsbetriebes Thomas Schael äußert volles Vertrauen in die Arbeit der beiden Führungskräfte des Gesundheitsbezirks Bozen und insbesondere in Bezirksdirektor Tait, der seit 10 Jahren den größten Gesundheitsbezirk in Südtirol führt. „Alle Verwaltungsführungskräfte sind wegen der Vielzahl und der Komplexität der Regeln kontinuierlich dem Risiko möglicher Fehler ausgesetzt“, so Schael.

Die Betroffenen hätten nachgewiesen, dass die Vergabe des Auftrags aufgrund nicht vorhersehbarer Umstände und für den reibungslosen Ablauf einer wichtigen institutionellen Tätigkeit durch Abwesenheit von Fachleuten mit den erforderlichen Fähigkeiten notwendig gewesen und dass die Wahl der Zeitarbeitsfirma aus Gründen der Transparenz und für eine größere Auswahl getroffen worden sei.

Diese Begründung wurde von den Richter des Rechnungshofes mit der Begründung nicht akzeptiert, dass im Amt für Pensionen und Fürsorge kein unaufschiebbarer Notfall bestanden hab und dass anderes Personal des Amtes hinzugezogen hätte werden können.

Durch Nicht-Existenz einer echten Dringlichkeit im genannten Amtes, die laut Meinung der Richter des Rechnungshof mit anderen Mitteln gelöst hätte werden können, ohne den gesetzeswidrigen Vertrag abzuschließen, sind Tait und Balduzzi in zweiter Instanz verurteilt worden, für den Schaden aufzukommen.

Bezirksdirektor Umberto Tait hat am Mittwoch in einem Gespräch mit dem Generaldirektor erklärt, seine Handlungen im Interesse des Sanitätsbetriebes zur Gewährleistung der Dienste durchgeführt zu haben.

 

 

 

 

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