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Untreuer Anwalt

Anwalt Ein Rechtsanwalt aus Bruneck wird am Landesgericht Bozen wegen Untreue gegen seine Mandanten zu einem Jahr Haft verurteilt. Und die Anwaltskammer suspendiert ihn.

Von Thomas Vikoler

„Ab diesem Datum sind vom Anwalt keine weiteren Informationen erteilt worden“. So steht es in einer Strafanzeige, welche die Inhaberin einer Welsberger Karosseriewerkstatt 2011 gegen einen Mann erstattete, der eigentlich ihre Interessen hätte wahrnehmen müssen: Leopold Tasser, 51, Anwalt aus Bruneck.

Am 14. Jänner 2011 hatte das Friedensgericht Welsberg ein Urteil im Sinne der Karosseriewerksstatt gesprochen: Eine Frau aus Meran, welche die Rechnung über 498 Euro für eine Autoreparatur nicht bezahlt hatte, wurde dazu verurteilt, 1.389 Euro zu bezahlen.

Doch das Geld ist auf dem Konto der Welsberger Werkstatt nie angekommen. Die Vermutung der Inhaberin in der Strafanzeige: Der Anwalt aus Bruneck hat es sich kurzerhand angeeignet.

Zu diesem Schluss kam gestern auch die Bozner Strafrichterin Carla Scheidle: Sie verurteilte Leopold Tasser zu einer Strafe von einem Jahr Haft Tausend Euro Geldstrafe wegen Verstoßes gegen Artikel 380 des Strafgesetzbuches. Nämlich: Untreue des Rechtsbeistandes gegen seine Mandanten.

Im Strafprozess gegen den Anwalt hatte sich gezeigt, dass die Autobesitzerin aus Meran ihre Schulden gemäß dem Urteil des Friedensgerichts Welsberg sehr wohl bezahlt hatte. Am 26. März 2012 wurde der geschuldete Betrag von 1.389 Euro auf das Konto von Anwalt Tasser überwiesen.

Die Aufforderung der Welsberger Karosseriewerkstatt, ihr den Betrag weiterzuleiten, blieb unbeantwortet. Bis zur Erstattung der Strafanzeige gegen den Anwalt – und nun bis zum Schuldspruch am Bozner Landesgericht – zahlte Tasser den Betrag nicht.

Es ist eher ungewöhnlich, dass ein Anwalt wegen eines verhältnismäßig kleinen Betrages seine berufliche Karriere aufs Spiel setzt. Die Bozner Anwaltskammer hat den Brunecker Rechtsbeistand jedenfalls wegen dieses Falles suspendiert. Er darf seinen Beruf deshalb nicht ausüben.

Tasser war vor einigen Jahren bereits einmal strafrechtlich verurteilt worden. Nun hat er die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Er wurde in diesem Verfahren von einem Pflichtanwalt vertreten.

 

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