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Operation „Geldsparen“

Südtirols Landtagsabgeordnete basteln klammheimlich an einem neuen Rentengesetz. Man will weniger Steuern bezahlen.

Von Matthias Kofler

Die Fraktionssprecher im Regionalrat kommen am Montag in Bozen zu einer außerordentlichen Sitzung zusammen. Einziger Punkt auf der Tagesordnung: die Vorsorgebeitragszahlung zu Lasten der Regionalratsabgeordneten.

Dem Treffen wird auch der Berater des Regionalratspräsidiums, Giorgio Demattè, beiwohnen. Er soll den Abgeordneten die Auswirkungen des Rentengesetzes vom Juli 2014 schildern – und Vorschläge für eine mögliche Neufassung der Gesetzesbestimmungen liefern.
Nach 2012 und 2014 peilen die Abgeordneten also die dritte Reform ihre Politikerrenten innerhalb von nur drei Jahren an. Es ist die Reform der Reform der Reform. Oberstes Ziel des Geheimtreffens im Regionalrat ist es, Steuern bei der Renteneinzahlung einzusparen.

Der Hintergrund: Mit dem Gesetz von 2014 wurden die Leibrenten der Politiker de facto abgeschafft. Als Ersatz wurde eine neue Rentenregelung für alle Abgeordneten, die seit 2008 im Landtag sitzen, gezimmert. Laut Artikel 5 des aktuellen Gesetzes werden jedem Abgeordneten monatlich bis zu 24 Prozent des Bruttogehaltes in einen privaten Rentenfonds eingezahlt.

Das Gesetz weist jedoch enorme steuerrechtliche Schönheitsfehler auf, die erst im Nachhinein schmerzlich aufgefallen sind.

Denn: ?Nach Informationen der TAGESZEITUNG hat der Regionalrat die Auszahlung der Vorsorgebeiträge an die neuen Mandatare – rund 2.200 Euro im Monat – immer noch nicht freigeben. Der Grund: Die Gelder müssten, so teilte die Agentur für Einnahmen mit, als zusätzliches Lohnelement mit 41 bis 43 Prozent besteuert werden.

Eine Hiobsbotschaft für die Abgeordneten: Immerhin handelt es sich bei den eingefrorenen Geldern um einen reinen Rentenvorsorgebeitrag, auf den man ohnehin erst nach Renteneintritt zurückgreifen kann.

Deshalb sucht man nun verzweifelt nach einem Ausweg mittels eines neuen Rentengesetzes, für das man alle Abgeordneten ins Boot holen will. Das neue Gesetz soll eine aus Abgeordnetensicht vorteilhaftere Besteuerungsgrundlage beinhalten. Das Reformgesetz, mit dem man sich die Falle gestellt hat, soll dahingehend abgeändert werden, dass die Abgeordneten die hohe Steuer auf die Rentenvorsorgebeiträge nicht zahlen müssen.

Wie genau das funktionieren kann, wird Experte Giorgio Demattè den Volksvertretern am Montag erläutern.

Eine Möglichkeit besteht darin, die Einzahlung der Vorsorgebeiträge über den Lohnstreifen abzuwickeln. Damit stiege zwar das Bruttogehalt der Abgeordneten auf monatlich 13.000 Euro. Dies wäre aber insofern kein Problem, als ein Großteil der Abgeordneten überzeugt sind, dass sich Südtirol nicht an die Vorgaben des Monti-Dekrets halten müsse und selbst über die Höhe der Politikergehälter befinden dürfe.

Für die Abgeordneten besonders ärgerlich: Dadurch, dass die Vorsorgebeiträge seit 2014 nicht ausbezahlt wurden, entgehen den Neomandataren die Renditen auf den Rentenfonds. Hinter vorgehaltener Hand wird von einigen Neomandataren deshalb sogar eine Klage gegen das Regionalratspräsidium in Erwägung gezogen.

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