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Ruhende Erbschaft

Die Gemeinde Bozen sieht sich gezwungen, Geld von einem Toten einzutreiben.

von Thomas Vikoler

Es ist tatsächlich etwas makaber, was die Gemeinde Bozen hier tut bzw. tun muss. Ein Vollstreckungsverfahren gegen einen stadtbekannten Mann, der am 3. Februar dieses Jahres gestorben ist und jahrzehntelang als Gemeindeangestellter tätig war. Sein Name: Gino Di Stasio.

Di Stasio war der gesetzliches Vertreter des linken Kulturvereins Walter Masetti, der vor einigen Jahren ein pharaonisch wirkendes Projekt buchstäblich in den Sand setzte: Der neue Standort des rührigen Kulturvereins in der Reschenstraße, der zu einem finanziellen Desaster wurde.

Masetti bzw. dessen verstorbener Präsident müssen der Gemeinde deshalb 83.462,06 Euro an ungerechtfertigt erhaltenen Beiträgen zurückzahlen.

Nun hat der Stadtrat beschlossen, diesbezüglich aktiv zu werden. Weil die Erben Di Stasios dessen Erbschaft nicht annehmen (zum Erbe gehören bekanntlich auch Schulden), wird die Gemeinde Bozen nun beim Landesgericht einen Kurator für die ruhende Erbschaft beantragen. Und nach Abschluss des Untersuchungsverfahrens wohl ein Vollstreckungsverfahren gegen den Toten einleiten.

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