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Wahl wird wiederholt

Wahl wird wiederholt

Die Bundespräsidentschaftswahl zwischen Alexander van der Bellen und Norbert Hofer wird annulliert. Diese Entscheidung gab der Verfassungsgerichtshof bekannt. 

Damit wurde dem Anfechtungs-Antrag der FPÖ stattgegeben.

Mit der Annullierung des Ergebnisses der Stichwahl wolle man das Vertrauen in den Rechtsstaat und die Demokratie stärken, begründete das Hohe Gericht. Man wolle damit niemandem „zum Sieger oder zum Verlierer machen“.

Die Stichwahl zwischen Alexander van der Bellen und Norbert Hofer muss nun in ganz Österreich zur Gänze wiederholt werden.

Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Gerhart Holzinger, nannte die Gründe für die Entscheidung:

Demnach seien „Fehler bei der Auszählung in den Bezirkswahlbehörden“ festgestellt worden: Die Bestimmungen seien streng nach ihrem Wortlaut auszulegen, um die Gefahr von Missbrauch auszuschließen.

„Den Wahlbeisitzern kommt eine eminente Bedeutung zu“, sagte Holzinger. „Die Unzukömmlichkeiten, die zu Tage gekommen sind, sind nicht diesen Frauen und Männern zuzuschieben. Sondern das heutige Urteil sollte zur Konsequenz haben, dass Beisitzer künftig unterstützt und informiert werden.“

In 14 Bezirken wurden vom Verfassungsgerichtshof Verstöße festgestellt, Wahlkarten wurden vorzeitig geöffnet, in Villach auch ausgezählt.

„Die Verstöße müssen auch auf das Wahleregbnis Einfluss haben bzw. haben können“, sagte Holzinger. Der VfGH geht davon aus, dass es dafür keinen Nachweis auf eine Manipulation braucht, nur die Möglichkeit. Der VfGH hält aber fest, dass es keine Anhaltspunkte für Manipulationen gibt.

Zwischen Van der Bellen und Hofer bestand ein Unterschhied von 30.863 Stimmen. Die Rechtswidirgkeiten betrafen 77.926 Stimmen, die theoretisch Hofer allein hätten zufallen können.

Zudem argumentierte das H0he Gericht, dass der Wähler in seiner freien Wahl nicht faktisch oder rechtlich beeinträchtigt werden dürfe. Das Verfahren habe ergeben, dass die Bundeswahlbehörde ab 13 Uhr Wahlergebnisse an Medien und Institute weitergegeben hat. Das verstöße gegen den Grundsatz der Freiheit der Wahl.

+++ FPÖ-Chef Heinz Christian Strache reagiert auf die Entscheidung des Verfassungsgerichts +++

Heinz Christian Strache

Heinz Christian Strache

„Liebe Freunde!

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat heute der von FPÖ-Obmann HC Strache eingebrachten Beschwerde gegen die Bundespräsidenten-Stichwahl stattgegeben. Dies bedeutet: Die Stichwahl zwischen Norbert Hofer und Alexander Van der Bellen muss in ganz Österreich wiederholt werden.

Wichtigstes Argument für die Wahlaufhebung waren dem VfGH in der mündlichen Verhandlung festgestellte Gesetzesverstöße in insgesamt 14 Stimmbezirken. Diese betreffen die Auszählung der Briefwahlstimmen. Das die Auszählung regelnde Gesetz wurde in diesen Bezirken – auf verschiedene Art und Weise –­ verletzt.

Manipulationen nicht ausgeschlossen

Der VfGH wies darauf hin, dass zwar in der mündlichen Verhandlung keine konkreten Manipulationen festgestellt wurden, doch diese können auch nicht ausgeschlossen werden. Wesentlicher Zweck der Gesetzesbestimmungen ist es, Manipulationen zu verhindern. Werden diese verletzt, so liegt es in der Natur der Sache, dass Manipulationen vorgekommen sein könnten, diese aber nicht mehr nachweisbar sind. Genau deshalb blieb der Gerichtshof seiner Linie treu, bereits den Bruch dieser Bestimmungen – auch ohne konkreten Nachweis einer Manipulation – als ausreichend für eine Aufhebung der Wahl zu erachten.

Für uns Freiheitliche bedeutet diese Entscheidung, dass der besondere Stellenwert von Wahlen in einer Demokratie voll bestätigt wurde. Wie VfGH-Präsident Holzinger wörtlich gesagt hat, gibt es durch die Entscheidung keine Gewinner und keine Verlierer. Österreichs Bürger dürfen nun – unter gesetzeskonformen Voraussetzungen – entscheiden, wer sie in den nächsten sechs Jahren als Bundespräsident vertreten soll.“

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