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Die Deeg-Reform

Das regionale Familiengeld geht 2018 ans Land über. Landesrätin Waltraud Deeg will die ihr zur Verfügung stehenden 75 Millionen Euro besser und gezielter auf den Bedarf der Familien ausrichten. Die Details.

Von Matthias Kofler 

Für Waltraud Deeg ist es ein familienpolitischer Meilenstein: Im Jahr 2018 – so verkündet die Landesrätin voller Stolz – wird das regionale Familiengeld ans Land übergehen. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde bereits vom 1. Gesetzgebungsausschuss im Regionalrat genehmigt. „Wir bekommen die Möglichkeit, das Familiengeld auf Landesebene neu zu gestalten“, freut sich Waltraud Deeg.

Ziel der Reform ist es, Ungleichheiten bei den Zugangskriterien sowie bei den ausgeschütteten Beiträgen zu beseitigen und die Harmonisierung mit den auf Staats- oder Landesebene bereits bestehenden Zulagen zu erleichtern. Das regionale Familiengeld, das im Jahr 2005 als Ergänzung der vom NISF/INPS den Arbeitnehmenden mit Kindern entrichteten staatlichen Zulage eingeführt worden war, hat sich nämlich mit der Zeit in eine nach dem Einkommen und der Anzahl der Kinder gestaffelte Fürsorgemaßnahme zur Unterstützung aller Familien umgewandelt.

Laut dem Autonomiestatut hat die Region Befugnisse im Bereich der Vorsorge inne, während die beiden Provinzen für die Sozialfürsorge zuständig sind. In Anerkennung dieser unterschiedlichen Zuständigkeiten wurde im Reform-Gesetz vorgesehen, die Festsetzung der Zugangskriterien und der Beiträge auf die Länder zu übertragen und die diesbezüglichen Tabellen der Region abzuschaffen, um die erforderliche Harmonisierung mit den anderen auf Landesebene vorgesehenen Zulagen und Maßnahmen zur Unterstützung der Familien zu erleichtern.

Das Deeg-Gesetz sieht vor, dass ab 1. Jänner 2018 kein Familiengeld auf regionaler Ebene mehr ausgeschüttet wird, sondern beide Länder ihr eigenes Landesfamiliengeld zur Unterstützung der Familien mit Kindern verwalten. „Dies ermöglicht uns, die familienpolitischen Maßnahmen besser aufeinander abzustimmen, die Mittel gezielter einzusetzen und die Beitragsabwicklung zu vereinfachen“, sagt Waltraud Deeg.

Die Familienlandesrätin rechnet mit Finanzmitteln im Wert von 75 Millionen Euro, die Südtirol ab 2018 zur Förderung der Familien zur Verfügung stehen werden.

Bislang zahlte das Land Südtirol jährlich rund 37 Millionen Euro in der Form des sogenannten Betreuungsgeldes und des staatlichen Familiengeldes aus. „Rund 90 Prozent der Familien haben Anspruch auf dieses Fördergeld, das seit 2014 monatlich 200 Euro ausmacht“, erklärt Waltraud Deeg. Nicht anspruchsberechtigt sind Familien mit mehr als 80.000 Euro jährlichem Einkommen.

Das regionale Familiengeld umfasste bislang 36 Millionen Euro im Jahr. Der Beitrag, der Familien mit Kindern bis zum dritten Lebensjahr ausbezahlt wird, staffelt sich je nach Familiengröße und Einkommenssituation.

Laut dem neuen Gesetz wird die bei Geburt oder Adoption vorgesehene rentenmäßige Absicherung bis zum dritten Lebensjahr des Kindes auch auf die Fälle ausgedehnt, in denen den Familien Kinder zur Betreuung anvertraut werden, und zwar unabhängig vom Alter des Kindes und für die gesamte Dauer der Anvertrauung.

Ab 2018 werden die Einkommensgrenzen und die Beiträge zum regionalen Familiengeld nicht mehr von der Region, sondern von der Provinz Bozen entsprechend der von der Region zur Verfügung gestellten Mitteln festgelegt.

„Wir können nun das Familiengeld des Landes mit jenem der Region abstimmen und die finanziellen Mittel besser und gezielter auf den Bedarf der Familien ausrichten“, freut sich Waltraud Deeg. Damit könne auch das Verfahren zur Beantragung und Auszahlung der Beiträge vereinfacht werden.

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