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Geförderte Imker

Der Landtag schafft einen neuen Anreiz zur Bienenzucht: Hobbyimkern winkt künftig eine Steuerbefreiung. 

Sepp Noggler

Sepp Noggler

Der Südtiroler Landtag wird sich mit einem Begehrensantrag zum Thema Hobbyimkerei an das Römische Parlament wenden. Darin wird eine Steuerbefreiung von 7.500 Euro für nicht-professionelle Bienenhalter gefordert. Damit soll ein Anreiz für Hobbyimker geschaffen und ihrer schwindenden Anzahl entgegengewirkt werden.

Die Honigbiene ist ein essentieller Bestandteil des Ökosystems. Leider ist die Anzahl der Bienenvölker und Imker auch in Südtirol rückgängig.

„Diesem Trend muss unbedingt entgegengewirkt werden“, betont Regionalassessor Sepp Noggler und verweist auf die verheerenden Folgen, welche das Ökosystem durch weiteres konstantes Schwinden der Bienen erleiden würde. Er hat zusammen mit Landtagsabgeordneten Albert Wurzer einen Begehrensantrag verfasst und diesen dem Südtiroler Landtag auf seiner jüngsten Sitzung zur Genehmigung vorgelegt.

„Imker, die weniger als 50 Bienenstöcke halten, bezeichnen wir als Hobbyimker. Hierzulande sind mit wenigen Ausnahmen alle Imker Hobbyimker. So wie die Bienenzucht selbst im öffentlichen Interesse steht, steht es auch das Bemühen, möglichst viele Menschen zur Bienenzucht anzuregen“, unterstreicht Noggler.

Leider komme derzeit das Steuerrecht diesem Ziele nicht entgegen. Denn für Hobbyimker wird der volle Ertrag aus ihrem Direktverkauf ohne Steuerbefreiung zur Berechnung ihrer Einkommenssteuer herangezogen. Somit ist – je nachdem welche Steuerklasse durch ihr Einkommen aus Arbeit und durch den Ertrag aus der Hobbyimkerei erreicht wird, der Honigverkauf von Steuersätzen bis zu 43 Prozent betroffen.

„Es muss unser Ansinnen sein, mehr Menschen für die Imkerei zu gewinnen und so eine Verbreitung der Hobbyimkerei in der Bevölkerung wirksam durchzusetzen. Dazu brauchen wir im Sinne des Bienenwirtschaftsgesetzes eine entsprechende fördernde steuerrechtliche Behandlung. Die Hobbyimkerei steht ganz klar im Interesse der Allgemeinheit und dieser Gedanke muss auch im Steuerrecht konsequent durchgezogen werden. Die Steuerregelung darf die Bienenzucht nicht erschweren – vielmehr könnte eine Steuerbefreiung einen attraktiven Anreiz schaffen“, so Sepp Noggler.

Im Begehrensantrag der beiden Abgeordneten wird deshalb die Steuerbefreiung für alle Hobbyimker gefordert, die neben ihrem Angestelltenverhältnis auch kleinere Erträge aus dem Direktverkauf von Honig beziehen. Angebracht erscheine den Abgeordneten ein Wert von etwa 7.500 Euro.

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