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„Die Lücke schließen“

Als „einen Schritt Italiens in Richtung Europa“ bezeichnet die SVP-Parlamentarierin Renate Gebhard das verabschiedete Gesetz zur Eintragung eheähnlicher Lebenspartnerschaften für homosexuelle Paare in Italien.

Ministerpräsident Matteo Renzi hat die Abstimmung zum Gesetz zur Eintragung eheähnlicher Lebenspartnerschaften an die Vertrauensfrage geknüpft, da aufgrund der von der Opposition betriebenen Obstruktion im Parlament keine inhaltliche und sachliche Diskussion mehr möglich war. „Mit der endgültigen Verabschiedung des Gesetzes in der Kammer macht Italien einen Schritt in Richtung Europa“, betonte die SVP-Kammerabgeordnete Renate Gebhard am Mittwoch in Rom.

Italien sei eines der wenigen EU-Länder, die bisher noch keine Regelung für homosexuelle Paare getroffen habe, während etwa Deutschland sich bereits im Jahr 2001 mit dem Thema befasst hat. Dieses Versäumnis wurde daher unter anderem von den obersten Gerichten und dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg mehrfach angemahnt. „Wenn das Parlament zu keinem Gesetz gefunden hätte – was ja eigentlich seine ureigenste Aufgabe ist – hätten die Gerichte eine Regelung getroffen“, so Renate Gebhard, „was einem Armutszeugnis für die Politik gleichkäme.“

„Aus inhaltlicher Sicht sind die Lebenspartnerschaften für homosexuelle Paare nicht mit der Ehe gleichgestellt, so gibt es etwa keine Treueverpflichtung“, präzisiert die SVP-Kammerabgeordnete. Wohl aber haben die gleichgeschlechtlichen Paare mit dem neuen Gesetz die Möglichkeit, denselben Nachnamen zu wählen und erhalten gegenseitige Erbrechte.

Neuerungen sieht das Gesetz auch für heterosexuelle Paare vor, was in der öffentlichen Diskussion völlig untergeht.

„Es wird beispielsweise die Mitarbeit im Familienbetrieb durch nicht verheiratete Partner geregelt“, erklärt Gebhard. „Da bisher die Absicherungsmöglichkeiten nur für Ehepartner gegolten haben, ist diese Neuregelung als ein großer Fortschritt zu bewerten,“ so Renate Gebhard. „Während mit dem neuen Gesetz gleichgeschlechtlichen Paaren der Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente zugestanden wird, können heterosexuelle Lebenspartner nach wie vor nicht auf diese Unterstützung zurückgreifen: Diese Lücke gilt es noch zu schließen“, regt die SVP-Parlamentarierin Gebhard an und hat dazu einen entsprechenden Tagesordnungspunkt eingebracht.

Die gestellte Vertrauensfrage hat die Regierung Renzi mit 369 Ja-Stimmen und 193 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen gewonnen.

Die Endabstimmung erfolgt heute Abend. Danach kann das Gesetz in Kraft treten.

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